CoronakriseKeine Geld-zurück-Garantie: Reiseveranstalter müssen Kunden vorerst nicht entschädigen

Coronakrise / Keine Geld-zurück-Garantie: Reiseveranstalter müssen Kunden vorerst nicht entschädigen
Strände wie hier in Malagà bleiben dieses Jahr vorerst leer Foto: dpa/Alex Zea

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Staaten schließen ihre Grenzen, Menschen isolieren sich zu Hause und die meisten Passagierflüge sind gestrichen: Die Tourismusbranche steht vor einer Periode der absoluten Dürre. Die Regierung gewährt den Reiseveranstaltern nun einen Zahlungsaufschub, um Zeit zu erkaufen.

Die Corona-Krise legt ganze Branchen auf Eis. In Zeiten von „#bleifdoheem“ und geschlossenen Grenzen ist die Arbeit als Reiseveranstalter quasi unmöglich. Die Schwere der Auswirkungen ist noch nicht abzuschätzen, aber die Absagen von Urlaubsreisen aufgrund außergewöhnlicher Umstände häufen sich. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, verschiebt die Regierung deshalb temporär die Rückzahlung von geleisteten Kundenvorschüssen. Das heißt, wer eine Pauschalreise gebucht hat und dafür schon Geld vorgelegt hat, sieht dieses zunächst nicht wieder.

Eigentlich sieht das Verbrauchergesetzbuch die Möglichkeit vor, dass der Reisende im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, insbesondere bei außergewöhnlichen Umständen, innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung erhält. Eine massive Anhäufung von Rückerstattungsansprüchen würde jedoch wahrscheinlich einen kritischen Mangel an Liquidität im Tourismussektor verursachen und ein großes finanzielles Risiko für sein Überleben darstellen. Die meisten Reiseveranstalter würden schlicht und ergreifend in Konkurs gehen – die Hotels, die durch Verträge an die Agenturen gebunden sind, ebenfalls.

Um die negativen Folgen für den Tourismus in Luxemburg zu mildern, beabsichtigt die Regierung, die Auswirkungen der Kündigung von Pauschalreiseverträgen während der Krise vorübergehend auszusetzen. Das soll den Behörden die Zeit verschaffen, eine gemeinsame Lösung auf europäischer Ebene zu suchen. Das Wirtschaftsministerium stellt jedoch klar, dass diese außergewöhnliche Maßnahme lediglich die Rückzahlung von Kundenvorschüssen verschiebt – und nicht aufhebt. Die Urlauber sollen ihr Geld zurückbekommen – nur nicht innerhalb der gewohnten, 14-tägigen Frist.