ProzessBehinderte Frau ausgeraubt: Angeklagter (21) soll für brutale Überfälle 42 Monate in Haft

Prozess / Behinderte Frau ausgeraubt: Angeklagter (21) soll für brutale Überfälle 42 Monate in Haft
Wegen der Gewalt, mit der der Mann bei seinen Überfällen vorging, fordert die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft Foto: Editpress/Alain Rischard

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Ein heute 21-Jähriger muss sich derzeit vor dem Gericht in Luxemburg verantworten. Dem Mann werden vier Straftaten zwischen 2017 und 2019 vorgeworfen – bei zwei davon soll er sehr brutal vorgegangen sein.

Die, vergleichsweise, harmloseren Vergehen waren reine Diebstähle: So soll der Mann in einem Sportklub Kleidungsstücke und mit fünf anderen Jugendlichen Alkohol an einer Tankstelle gestohlen haben. Etwas schwerer in der richterlichen Waagschale dürften die beiden anderen Vergehen, derer er angeklagt wird, wiegen. So soll er mit einem anderen Jugendlichen einen jungen Mann mit schweren Schlägen zur Herausgabe von zwei Handys und einer Brieftasche mit 40 Euro gezwungen haben. Dabei wurde dem Opfer ein Zahn gebrochen.

Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im April letzten Jahres eine behinderte Frau in Differdingen ins Gesicht geschlagen, ihr dabei die Nase gebrochen und schwere Blutergüsse im Augenbereich zugefügt zu haben. Nachdem er ihre Handtasche gestohlen habe, soll er die am Boden liegende Frau mit dem Fuß im Gesicht verletzt und dann einfach liegen gelassen haben. Sie wurde erst 90 Minuten später gefunden.

Vorbestraft und uneinsichtig

Der einschlägig vorbestrafte Mann sagte am Donnerstag vor Gericht, er könne sich nicht daran erinnern, weil er zu den Tatzeiten betrunken und „mit Drogen vollgepumpt“ gewesen sei. Der Vorsitzende wies den Beschuldigten darauf hin, dass der Experte lediglich eine bestimmte Menge Hanf festgestellt habe. Auf die Frage, was der Mann, der zudem arbeitslos ist, denn jetzt mit seinem Leben anfangen möchte, sagte der Beschuldigte, er wolle zur Armee gehen.

Dies zeige, dass ihm wohl die Schwere seiner Taten nicht bewusst sei, meinte der Vorsitzende. Sein Verteidiger hob hervor, dass sein Klient von Anfang an geständig und bei den Taten nur bedingt zurechnungsfähig gewesen sei. Als er dann das Opfer beschuldigte, bei der Beschreibung der Schläge übertrieben zu haben, musste ihn der Richter anhand der Expertise zurechtweisen.

Allein schon wegen der Gefahr, die der vorbestrafte und uneinsichtige Beschuldigte für die Gesellschaft darstelle, forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft 42 Monate Haft. Das Urteil soll am 27. Februar fallen.