Das Strafzettel-Dilemma in Luxemburg: Fahrer aus dem Ausland drücken sich leichter

Das Strafzettel-Dilemma in Luxemburg: Fahrer aus dem Ausland drücken sich leichter

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Einen Zettel hinter dem Scheibenwischer seines Autos zu finden, ist selten Grund zu Freude. Es hilft allerdings nicht, eine gebührenpflichtige Verwarnung einfach zu ignorieren: Schließlich ist vorgesehen, dass die Geldbuße eingetrieben wird. Eine parlamentarische Anfrage hat sich damit befasst, wie oft das trotzdem versucht wird. Halter aus dem Luxemburger Ausland haben offenbar einen Standort-Vorteil.

EXTRA: Eine Idee für einen neuen Weg

Mit dem Gesetzentwurf 7126 hat die Regierung einen neuen Weg vorgeschlagen, geringfügige Delikte zu bestrafen – über das Instrument der „kommunalen Verwaltungssanktion“ nach belgischem Vorbild. Die Idee ist, die Sanktionierung komplett in die Hände kommunaler Vollzugsbeamter zu legen, deren Kompetenzen dazu ausgeweitet werden müssten. Gleichzeitig würden so Polizei und Strafgerichtsbarkeit entlastet.

In einer parlamentarischen Anfrage hat die Piratenpartei erfragt, wie viele Strafmandate seit 2013 ausgestellt wurden – und wie viele davon nicht bezahlt wurden. Zudem wollten die Piraten wissen, wie hoch dabei der Anteil der ertappten Verkehrssünder ist, die nicht in Luxemburg gemeldet sind und wie mit diesen verfahren wird.

Die von Minister Marc Hansen vorgelegten Zahlen sind durchaus beeindruckend: Insgesamt mehr als 3,3 Millionen gebührenpflichtige Verwarnungen wurden seit 2013 ausgesprochen. Über die Bußgelder hat der Staat mehr als 110 Millionen Euro eingenommen.

Eigentlich sollte es aber noch mehr sein – denn im gleichen Zeitraum sind weitere 22 Millionen Euro zunächst unbezahlt geblieben, weil etwa 21 Prozent der Forderungen von den mutmaßlichen Verkehrssündern offenbar ignoriert wurden.

Wird ein Strafzettel nicht fristgemäß bezahlt, wird die Polizei tätig: Dann sollte der betreffenden Person ein Strafbefehl („ordonnance pénale“) zugehen – jedenfalls theoretisch. Denn in der Praxis lauern einige Fallstricke. Das gilt vor allem, wenn der Halter des betreffenden Fahrzeugs nicht in Luxemburg gemeldet ist.

Temposünder leichter zu ermitteln als Falschparker

Wer zu schnell unterwegs war, den können die Luxemburger Behörden prinzipiell ausfindig machen und belangen, heißt es in der parlamentarischen Antwort. Dafür sorge eine EU-Direktive von 2015 über den grenzüberschreitenden Datenaustausch bei Verstößen im Straßenverkehr. Allerdings: Das durch die EU-Direktive geschaffene System sei auf eine gewisse Anzahl von Daten-Anfragen limitiert, erklärt Hansen. (Bei Menschen, die in Luxemburg arbeiten aber nicht im Land wohnen, seien diese Daten allerdings prinzipiell verfügbar.)

Bei regelwidrigem Parken sei es aber „schwer, Autos, die im Ausland angemeldet sind, zu identifizieren“, schreibt Hansen. Denn aktuell gebe es „keine legale Basis, die es ermöglichen würde, solche Informationen bei ausländischen Behörden abzufragen“ – zumindest auf die Schnelle.

Sowieso ist der Zugriff auf Halterdaten im Ausland nur ein erster Schritt. Sollte nämlich eine entsprechend versandte Zahlungsaufforderung fruchtlos bleiben, muss erst in Luxemburg ein Vollstreckungsverfahren in Gang gebracht werden – zu dessen praktischer  Durchsetzung wiederum die Kooperation der jeweiligen ausländischen Behörden nötig ist. Angesichts der Einzelbeträge, um die es oft geht, dürfte der Aufwand selten betrieben werden – auch wenn die Summen schließlich in die Millionen gehen.

„Keine Unterschiede“

Angesichts dieser Tatsachen schreibt Hansen dennoch, dass es bei der Verfolgung der kleinen und großen Verkehrsdelikte „keine prozeduralen Unterschiede zwischen Luxemburger Einwohnern und Nicht-Residenzlern“ gebe.

Immerhin bleibt ja noch ein Mittel, um Halter zu treffen, deren Gefährt im Ausland gemeldet ist: Gewalt. Denn die Polizei kann schließlich immer noch Fahrzeuge stilllegen, wenn deren Fahrer noch etwas zu bezahlen haben. Sie finden dann etwa ein Parkkralle am Gefährt vor – die erst entfernt wird, wenn alle offenen Rechnungen beglichen sind.

Den Pingelechen
14. Mai 2019 - 14.10

Wann ech éen gepescht kréien,war et net emsoss,dann war ech am Fehler ! An déi Leit wou "peschen",maachen och just hir Arbecht,dofir kéint ech och nie mat hinnen rosen sin,ech géif hinnen dat och soen,fein an manéierlech,schliesslech hun ech jo éen Fehler begaangen...

Nomi
14. Mai 2019 - 11.39

Oofschleefen an an d'Fourière bis bezuehlt ass ! So'u get et zu Pareis gemach. Do stinn d'Dépanneusen an Niewenstroossen prett fir den schnellen Asatz !

Nomi
14. Mai 2019 - 11.38

Immobilisation bis bezuehlt ass !

Dat get awa net
14. Mai 2019 - 11.35

Hab diese Woche schon 2 hier am Gardasee bekommen, die hab ich auch nicht bezahlt, dafür aber eine schöne bunte Sonnenbrille ? gekauft