2.000 Euro Geldstrafe wegen Aufruf zur Gewalt

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Wegen Aufruf zur Gewalt musste sich Mitte März ein 26-jähriger Mann vor den Richtern verantworten. Nun wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Ihm wurde Aufruf zur Gewalt vorgeworfen. Am 13. November 2017 postete der Jugendsektion-Präsident auf der Facebook-Seite „ADRenalin, déi jonk ADR“ einen Link, in dem er darauf hinwies, dass es beim Radikalismus und Faschismus keine Toleranzschwelle gebe, auch nicht dann, wenn die Aussagen von der linken Szene kommen würden.

Der Angeklagte hat unter seinem Namen unter diesem Post geschrieben: „Lenksen Faschishmus geint den rietsen Dreck ass an bleiwt emer legitim!! Mir gin ierch ze spieren wat dir aneren Leit wellt undoen wou net an ären Schema passen an dann kreischen se. Adr, Adrenalin an all déi aner Nationalisten Vollidioten: Giid zereck an ären Keller sos geheien mir ierch doran.“ Diese Sätze verstoßen gegen das Gesetz, weil sie einen Aufruf zur Gewalt darstellen. Der Beschuldigte erklärte, dass ihn der Post vom ADRenalin-Präsidenten wütend gemacht habe, weil dieser sich als Opfer dargestellt habe.