LeserforumUnwürdiges Spiel der Regierung beim Verteilen des „Fonds de dotation globale des communes“

Leserforum / Unwürdiges Spiel der Regierung beim Verteilen des „Fonds de dotation globale des communes“
 Foto: Roger Infalt

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Die Beharrlichkeit, mit der sich der Ettelbrücker Bürgermeister Schaaf gegen die diskriminierende Behandlung seiner Stadt bei der Verteilung des „Fonds de dotation globale des communes“ (FDGC) wehrt, ist zu bewundern.

Beim Verteilen des FDGC spielt der Faktor „Population ajustée“ mit 82 Prozent eine zentrale Rolle. Für dessen Berechnung wird die Einwohnerzahl der Stadt Luxemburg mit 1,45 multipliziert, diejenige von Esch/Alzette mit 1,25. Bei Ettelbrück und Diekirch gibt es hingegen keinen Multiplikationsfaktor. Die 2.500 Phantom-Einwohner der Stadt Luxemburg mutieren so zu einer „population ajustée“ von 3.625 Einwohnern und diese generieren eine entsprechende Dotation, die dem 1,5-fachen dessen entspricht, was z.B. die Gemeinde Schieren erhält. Das Kriterium der „population ajustée“ hat für die Stadt Luxemburg noch den angenehmen Vorteil, dass sie z.B. 2021 null Euro zum „Fonds de l’Emploi“ beisteuern musste. Ihre Dotation aus dem FDGC und dem direkten Anteil am „Impôt commercial communal“ (ICC) wird durch die „population ajustée“ derart verwässert, dass sie die 10 Prozent der nationalen Durchschnittsdotation pro Einwohner nicht übersteigt. Auch bei der jetzt in Finanzierungsschwierigkeiten geratenen „Caisse de prévoyance“ für die Pensionen der Kommunalbeamten genießt sie den Vorteil, dass die Beiträge mutualisiert werden und nicht auf Basis der jeweiligen Anzahl an Beschäftigten erfolgen. Der im Jahr 2016 amtierende Innenminister berichtete, dass ohne das Einverständnis der Stadt Luxemburg eine Reform der Gemeindefinanzen nicht möglich sei, säße die DP sowohl in der Regierung als auch im Gemeinderat der Stadt in der Machtposition. Eine Schlechterstellung sei somit nicht zu machen.

Kein Wunder, dass die Stadt Luxemburg Reserven hat, die welche die Schulden aller anderen Gemeinden übertreffen.

Das Verwaltungsgericht hat jetzt das Verfassungsgericht mit der Klärung der Frage, ob das Kriterium der „population ajustée“ mit der Verfassung konform ist, befasst. Laut Gesetz erfolgt die Berechnung per „ajustement sur des critères d’aménagement du territoire“ ohne dass diese präzisiert werden. Das Gesetz zählt nur die einzelnen Gemeinden auf, die Anrecht auf den Sonderbonus haben. In der Praxis sind dies die Gemeinden, die im PDAT 2003 als CDA eingestuft wurden, mit der Ausnahme, die Herr Schaaf seit ewig moniert. Der PDAT ist zudem ein nicht normatives Instrument ohne juristischen Wert und, wie laut PDAT 2003 des CDA moyen bi-pôle Ettelbrück und im Entwurf PDAT 2023 CDA national Nordstad localités de Ettelbrück, Erpeldange-sur-Sûre et Diekrich gesehen, ein willkürliches dazu. Da Frau Bofferding und Herr Turmes selbst einen Zusammenhang zwischen Dotation aus dem FDGC und dem PDAT negieren, kommen Sie dem Urteil zuvor. Welche landesplanerischen Gesetze sollen denn maßgebend sein? Das Flurbereinigungsgesetz von Hanner-Wäinheffen oder …?