SozialversicherungMehr Homeoffice für Grenzgänger: Luxemburg unterzeichnet neues Abkommen

Sozialversicherung / Mehr Homeoffice für Grenzgänger: Luxemburg unterzeichnet neues Abkommen
Frankreich wägt derzeit noch das Für und Wider des Homeoffice-Abkommens ab Foto: dpa/Sebastian Gollnow

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Das Homeoffice hat sich während der Pandemie zu einer bewährten Arbeitsform gemausert, die viele nicht mehr missen möchten. Ein neues internationales Abkommen stellt nun die Weichen dafür, dass Pendler mehr Zeit im Homeoffice verbringen können. Luxemburg hat bereits unterzeichnet.

Vor 2020 war es kaum ein Thema, dann, durch die Corona-Pandemie, wurde das Homeoffice zum neuen Maßstab für eine ausgeglichenere Work-Life-Balance. Nach dem Abklingen der Pandemie kam dann die Ernüchterung und alte Gewohnheiten schlichen sich zur Enttäuschung vieler wieder zurück in den Alltag. Die europäischen Staaten versuchen allerdings das Homeoffice in einem gewissen Maße beizubehalten und haben dafür ein neues Rahmenabkommen im Bereich der sozialen Sicherheit ausgearbeitet. Dieses Abkommen soll es Arbeitenden ermöglichen, eine größere Anzahl von Arbeitstagen von zu Hause aus zu leisten, ohne dass dadurch die Zuständigkeit der Sozialversicherung wechselt, geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziale Sicherheit hervor.

Claude Haagen, Minister für Soziale Sicherheit (LSAP), hat das neue Rahmenabkommen am Montag (5. Juni) für Luxemburg unterzeichnet, so das Schreiben. Grenzgänger ist es nun vom Recht her möglich, einen Großteil ihrer Arbeitszeit in ihrem Wohnsitzland auszuüben – vorausgesetzt, das Wohnsitzland und das Land, in dem sich der Arbeitgeber niedergelassen hat, das Abkommen unterzeichnet haben. Zudem muss die im Homeoffice verbrachte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit betragen.

Französische Entscheidung steht noch aus

Die Vereinbarung wird am 1. Juli in Kraft treten, unmittelbar nach dem Auslaufen der pandemiebedingten Übergangszeit, heißt es in der Mitteilung. Das Abkommen werde zunächst für eine Dauer von fünf Jahren abgewickelt. Dabei wird allerdings betont, dass die festgehaltenen Bestimmungen nur für den Bereich der sozialen Sicherheit gelten. Die Bestimmungen im Bereich der Besteuerung würden in gesonderten bilateralen Abkommen geregelt werden.

Von Luxemburgs direkten Nachbarländern habe bisher nur Deutschland das Abkommen unterzeichnet. Belgien habe sich jedoch dazu verpflichtet, es in Kürze zu tun und werde außerdem die Rolle des Depositarstaats übernehmen – also dem Staat, der die Originaldokumente des Vertrags annimmt und sie aufbewahrt. Auch die Schweiz, Liechtenstein und Tschechien haben unterzeichnet, wie auf der Webseite des belgischen „Service public fédéral“ der „Sécurité sociale“ ersichtlich ist. 

Weitere zehn Staaten wollen nach einer entsprechenden Pressemitteilung Liechtensteins beitreten: Österreich, Estland, Finnland, Ungarn, Irland, Litauen, Malta, die Niederlande, die Slowakei und Norwegen planen ebenfalls, das Abkommen zu unterzeichnen, schreibt L’essentiel am Dienstag. Eine französische Teilnahme stünde derzeit jedoch noch in den Sternen. Die entsprechenden Diskussionen seien noch nicht abgeschlossen. (WiR)

Sam
12. Juni 2023 - 17.04

Weil man hier in Luxemburg Homeoffice lieber als Geschenk von Mächtigen an Schützlinge benutzt, anstatt als Recht.

Grober J-P.
7. Juni 2023 - 10.51

Grenzgänger ist es nun vom Recht her möglich, einen Großteil ihrer Arbeitszeit in ihrem Wohnsitzland auszuüben – Warum nur Grenzgänger?