„Niemand wird sie finden“Frist abgelaufen: Mutter von vermisstem Baby Bianka rechtskräftig zu 30 Jahren Haft verurteilt

„Niemand wird sie finden“ / Frist abgelaufen: Mutter von vermisstem Baby Bianka rechtskräftig zu 30 Jahren Haft verurteilt
Im Fall Baby Bianka gibt es weder Leiche noch Tatort, auch wenn ein Weiher nahe Linger (Petingen) akribisch durchsucht und leergepumpt wurde Foto: Editpress-Archiv/Didier Sylvestre

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Im Fall des vermissten Säuglings Bianka gibt es Neuigkeiten: Biankas Mutter, die Anfang Februar in erster Instanz zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, hat die Berufungsfrist von 40 Tagen verstreichen lassen. Damit ist das Urteil am Dienstag rechtskräftig geworden. Nicht jeder begrüßt diese Entscheidung.

Zur Erinnerung: Am 6. Juni 2015 in Esch geboren, wurde Bianka kurze Zeit später am 15. Juni ein letztes Mal gesehen – bei einem Weiher in Linger, nahe Petingen, in Begleitung ihrer Mutter. Seitdem fehlt vom Säugling jede Spur. Eine Leiche gibt es nicht. Ende 2019 wurden die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen. 2022 kam es zum Gerichtsprozess. Angaben zum Verbleib ihrer Tochter hat die Mutter seit 2015 kaum gemacht. Dem zweiwöchigen Prozess blieb sie fern. Sie hat sich auch nicht durch einen Anwalt vertreten lassen.

Am Ende des Prozesses hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft gefordert. Eher überraschend ist, dass die Richter 30 Jahre, also das doppelte Strafmaß, als Urteil gesprochen haben. Kritik am Urteil kommt von der Vereinigung „Eran, eraus … an elo?“ Christian Richartz, der Präsident der Häftlingsvertretung, sagte im Gespräch mit dem Tageblatt, dass er die Strafe nicht wirklich nachvollziehen könne. Die Mutter von Baby Bianka gehöre nicht in Haft, sondern eher in eine Psychiatrie.

„Eran, eraus … an elo“ hat laut Aussagen von Richartz alles Mögliche versucht, damit S.B., Biankas Mutter, in Berufung gehe. Man sei zu ihr nach Hause gefahren. Man habe sogar einen Rechtsanwalt gefunden, der bereit gewesen wäre, die Angeklagte vor Gericht zu vertreten. Die Mutter aber habe abgelehnt. Tageblatt-Informationen zufolge soll es sich beim Anwalt um Me Lynn Frank handeln. Sie habe das Mandat aber einzig unter der Bedingung annehmen wollen, dass S.B. selbst darum bitte, Einspruch einzulegen. Dazu kam es bekanntlich nicht.

„Niemand wird sie finden …“

Die Weigerung, sich zu verteidigen, entspricht jedenfalls jenen Aussagen, die S.B. einem Bekannten gegenüber gemacht hatte. Dieser hatte das Gespräch aufgezeichnet. Teile davon wurden während einer Prozesssitzung im Gerichtsaal vorgespielt. Da sagt die beschuldigte Mutter zum Beispiel in trotzigem Ton: „Dann gehe ich eben ins Gefängnis.“ Das sei ihr egal. Was ihre Tochter Bianka anbelangt, sagt sie: „Niemand wird sie finden, ich habe nachgeschaut, sie ist nicht mehr da.“ 

Was den Prozess und das Urteil außergewöhnlich macht, ist, neben der fehlenden Leiche, das merkwürdig scheinende Verhalten der knapp 40-jährigen Mutter sowie die Tatsache, dass es keinen nachweisbaren Tatort und keine Zeugen gibt. Für die Staatsanwaltschaft und für die Richter gibt es trotzdem keinen Zweifel am Tod des Säuglings und an der Mitschuld der Mutter.

Inwiefern staatliche und soziale Instanzen mehr hätten tun können, um S.B. zu begleiten, ihr nach der Geburt von Bianka zur Seite zu stehen und somit vielleicht den Tod des Säuglings zu verhindern, ist eine Frage, die während des Prozesses vor Gericht aufgeworfen wurde. Wirklich beantwortet wurde sie nicht. 

Leila
29. März 2023 - 12.33

Wie findet man das? Verstockt, gestört, jedenfalls nicht normal. Wahrscheinlich haben die von „Eran, eraus … an elo“ Recht und sie gehört in die Psychiatrie

biglärry
29. März 2023 - 11.23

Dat Uerteel spiegelt just versoën vun de staatlechen Instanzen an nach vill anerer erëm, déi méngen elo mat all Joër wou méi héich veruerteelt gouf wéi gefuëdert, kéinten sie sech "wäisswäschen" vun all Matschold. Dass et Leit/Familljen get déi bei enger Schwangerschaft vun Ufank un missten suivéiert gin well se dat alléng net gestemmt kréien aus wat fir Grënn och ëmmer, ass besonnesch hei am Fall offensichtlech. Ewechkucken vun der Famill, vun de bedeelegten Dokteren, de Noperen, de Bekannten, asw. en plus nach de soziale Servicer, as och mam härtesten Uerteel net erëm gut ze maan. Einfach ewechspären mëcht hei keen Onrecht a Versoën egal vu wat fir enger Säit, nees gut. Et weis just eng Art a Weis déi absolut ze hannerfroën bleiwt, een(t) hart sanktionéieren an ewechspären huët nach nie e Problem an e Versoën geléist oder nees gut gemacht. Hei bleift net just eng veruerteelte Fra déi mat hierer Schold muss liëwen an eens gin, ma eng ganz Rei vun aaneren déi sech musse ganz staark hannerfroën a fir sech décidéieren ob sie an Zukunft bei aneren, ähnleche Fäll alles gewärde loossen, ewechkucken an duerno nees an dat sellwëcht Muster vun drakonescher Bestroofung faalen, fir sech sellwer an dat eegent Versoën mat reng ze wäschen. Dat Uerteel do hannerléisst e méi wéi batteren Nogeschmaach a get engem net onbedéngt Vertrauen an eis Justiz.

mgoetz
29. März 2023 - 8.58

Wie finden Sie das Benehmen der Mutter?