Nach drei JahrenCovid ade: Parlament stimmt für Aufhebung der restlichen sanitären Maßnahmen

Nach drei Jahren / Covid ade: Parlament stimmt für Aufhebung der restlichen sanitären Maßnahmen
Können nach drei Jahren Pandemie wieder frei aufatmen: Covid-Gesetz-Berichterstatter Mars Di Bartolomeo und Gesundheitsministerin Paulette Lenert Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Das Luxemburger Parlament hat am Donnerstag die restlichen sanitären Maßnahmen aus der Corona-Pandemie abgeschafft. Die Abgeordneten haben den entsprechenden Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Die Corona-Maßnahmen sind mit dem Chamber-Votum am Donnerstag Relikte der Vergangenheit. „Hoffentlich zum letzten Mal“, wie Covid-Gesetz-Berichterstatter Mars Di Bartolomeo (LSAP) gleich zu Beginn seiner Ausführungen anmerkte, haben die Abgeordneten über ein Gesetz zur Corona-Pandemie abgestimmt. Einstimmig wurden mit der Abstimmung die letzten noch geltenden Schutzmaßnahmen eingestampft. „Das Virus können wir nicht per Gesetz abschaffen und das Coronavirus zirkuliert auch weiter“, sagte der LSAP-Politiker. Mit dem nun vorliegenden Gesetz werde es deshalb auch weiterhin ermöglicht, dass medizinische Masken in der Öffentlichkeit getragen werden können, ohne dass der Betroffene gegen das Vermummungsverbot verstoße. „Das Gesetz tritt vier Tage nach der Publikation im Memorial – schätzungsweise Mitte nächster Woche – in Kraft.“ Die Isolationspflicht im Falle einer Infektion wird ebenfalls abgeschafft. Während der Pandemie wurden 32 Covidgesetze gestimmt – „alle 30 Tage ein Text“, wie der Piraten-Abgeordnete Sven Clement vorrechnete.

Abgeschafft wird auch die Möglichkeit, dass sich 16- bis 18-Jährige ohne Erlaubnis ihrer Eltern impfen lassen dürfen. Die Covid-Zertifikate bleiben hingegen aufgrund einer EU-Regelung vorerst noch bis Juni 2023 bestehen. Die Daten, die während der Corona-Pandemie gesammelt wurden, werden laut Di Bartolomeo der Forschung zur Verfügung gestellt. „Es werden auch weiterhin Zahlen zu Covid-19 gesammelt“, sagte der LSAP-Politiker. Das geschehe automatisch, wenn in einem Labor ein positiver Corona-Test detektiert werde. „Damit stellen wir Covid-19 auf die gleiche Stufe wie andere Infektionskrankheiten“, so Di Bartolomeo. „Nach der Krise ist es jetzt an der Zeit für eine objektive Bilanz dessen, was während der Pandemie passiert ist.“

Unabhängige Untersuchung der Covid-Maßnahmen

Claude Wiseler, der gesundheitspolitische Sprecher der CSV, meinte gleich zu Beginn, dass seine Partei den Gesetzentwurf mitstimmen werde. „Wir würden uns lediglich wünschen, dass von Regierungsseite aus eine einheitliche Empfehlung an Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen herausgegeben werden sollte, was das Maskentragen anbelangt“, sagte Wiseler. Dass die Arbeiten an einem Pandemiegesetz noch nicht begonnen hätten, sehe er als „politischer Fehler“. Anders als sein LSAP-Pendant Di Bartolomeo sieht Wiseler in der Covid-Gesetzgebung keine ersten „Baublöcke“ für ein Pandemiegesetz: „Das Gesetz soll das Untereinander der Institutionen regeln – das ist also etwas komplett anderes als die Covid-Gesetze.“

Neben der Abschaffung des Covid-Gesetzes ging es vor allem um die Frage, ob oder inwiefern eine unabhängige Untersuchung der Covid-Maßnahmen durchgeführt werden sollte. Aufgrund einer entsprechenden Kritik an der Chamber zeigte sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende Josée Lorsché „nicht schockiert“, sondern forderte „eine tiefgreifende Reflexion über den Schutz der Menschenrechte“. Wiseler brachte eine entsprechende Motion ein, die die Regierung dazu auffordert, eine unabhängige Untersuchung ob der Verhältnismäßigkeit der sanitären Maßnahmen zu veranlassen. Eine Motion, die mit kleinen inhaltlichen Änderungen einstimmig von der Chamber angenommen wurde. Gesundheitsministerin Paulette Lenert meinte: „Eine Auswertung der getroffenen Maßnahmen läuft.“ Vor einigen Monaten meinte Lenert noch, eine Überprüfung der einzelnen Maßnahmen sei aufgrund einer mangelnden statistischen Belastbarkeit nicht durchführbar.

Entschädigung für Opfer von Impfschäden

ADR-Sprecher Jeff Engelen forderte genaue Zahlen und Entschädigungen für Personen, die Impfschäden erlitten hätten. Man müsse eine offene Diskussion darüber führen können. „Über keine anderen Zahlen wurde in der Chamber mehr diskutiert als über die der Impfschäden“, so die Replik des Piraten-Abgeordneten Sven Clement. Bei keinem anderen Impfstoff seien die Nebenwirkungen so genau dokumentiert worden als bei den Corona-Vakzinen. Nathalie Oberweis („déi Lénk“) forderte, dass eine entsprechende Debatte kein Tabu sein dürfe – öffentliche Anschuldigung wie die Zuschreibung der Covid-Toten an ein Regierungsmitglied seien jedoch überflüssig. Der Infektiologe Gérard Schockmel hatte in einem Artikel im Luxemburger Wort die Blockadehaltung in puncto Impfpflicht der Regierung direkt für Covid-Tote verantwortlich gemacht.

Gesundheitsministerin Paulette Lenert lieferte im Hinblick auf mögliche Impfschäden belastbare Zahlen. „Dem Gesundheitsministerium wurden sieben Entschädigungsforderungen von Personen mit Impfschäden gemeldet“, sagte die LSAP-Ministerin im Chamber-Plenum. Das Gesundheitsministerium stehe im Austausch mit den Personen, denen eine Entschädigung zustehe. „Ein entsprechendes Gesetz aus dem Jahr 2000 regelt die Entschädigungsforderungen im Falle staatlich empfohlener Impfungen.“

Ziviles Schiedswesen wird reformiert

Neben der Abstimmung über die Aufhebung der Corona-Maßnahmen warteten noch andere Gesetzestexte auf die formale Zustimmung der Chamber, darunter auch eine Reform des Schlichtungswesens in Luxemburg. Die bisher gültige Gesetzgebung fußte noch auf dem „Code Napoléon“ – und bedurfte dringend einer Erneuerung. Berichterstatter Charles Margue („déi gréng“) resümierte die großen Linien der Reform. „Parteien können sich über eine Schlichtungskonvention auf ein Verfahren einigen“, so Margue. Unter anderem könnten sich die Streitparteien auf die Anzahl der Schlichter einigen – ohne vorherige Konvention liege diese per Gesetz bei drei. Das neue Verfahren würde es zudem ermöglichen, dass eine zusätzlich involvierte dritte Partei im Schlichtungsverfahren gehört werden könne. Das Urteil des Schlichtungsverfahrens müsse aber weiterhin von einem Richter gesprochen werden.

Léon Gloden (CSV) meinte in seinen Ausführungen zudem, dass es sich bei den Schlichtungsverfahren nicht um eine Geheimjustiz handele. „Der Umstand, dass die Sprache des Schiedsverfahrens festgelegt werden kann, ist aufgrund des internationalen Stellenwertes der Luxemburger Wirtschaft ein wichtiger Faktor“, sagte Gloden. Ein weiterer Vorteil sei, dass in dem neuen Verfahren technische Experten mit der Schlichtung beauftragt werden könnten. Das Gesetz wurde mit 58 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen.

Ombudsmann und die wirtschaftliche Zukunft

Durch die verfassungsrechtliche Verankerung des Ombudsmanns in der Luxemburger Verfassung musste die bisherige Gesetzgebung angepasst werden. Auch diese wurde einstimmig von allen Parteien beschlossen. Ohne Gegenstimme wurde zudem ein Gesetz zur Umsetzung einer europäischen Regelung angenommen, die es besonders Internetgiganten wie Facebook, Google oder auch Amazon verbietet, ihre Vormachtstellung am Markt zur Wettbewerbsverzerrung zu nutzen. „Damit werden nur die Betriebe anvisiert, mit einem Jahresumsatz von über 7,5 Milliarden Euro“, sagte LSAP-Politikerin Lydia Mutsch. „Diese dürfen ihre eigenen Produkte nicht mehr priorisieren.“ Eine weitere EU-Regelung, die mit dem vorliegenden Gesetz in Luxemburg umgesetzt werden soll, betrifft vorinstallierte Applikationen auf elektronischen Geräten. Diese sollen künftig auch wieder deinstalliert werden können. Mit 60-Ja Stimmen waren sich die Abgeordneten am Donnerstag auch bei diesem Gesetzentwurf einig.

Abschließend folgte eine Debatte über die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, die auf Initiative des CSV-Abgeordneten Laurent Mosar auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Dieser legte eine Roadmap vor, die auf zehn Eckpunkte fußt, um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu garantieren: Steuerliche Anreize für Investitionen in die ökologische und digitale Transition, substantielle steuerliche Anreize für Unternehmen, die in erschwinglichen Wohnraum für Angestellte investieren, Erhöhung des Freibetrags der „prime participative“, Intervention bei der Europäischen Kommission, um Branchenriesen in Europa zu ermöglichen, in Zusammenarbeit mit der Universität Luxemburg Fortbildungen anzubieten, die auf die Bedürfnisse des Finanzplatzes zugeschnitten sind, um somit die Konkurrenzfähigkeit des Landes zu erhöhen, die Deindustrialisierung des Landes stoppen, die Abonnement-Steuer für Luxemburger Fonds, die die ESG-Kriterien erfüllen, abschaffen, ein nationales Register zur besseren Evaluierung der ESG-Kriterien und steuerliche Anreize für Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern Fortbildungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und Digitalisierung anbieten.

Danielle T
24. März 2023 - 18.36

Genau….Arcturus……?

Julius
24. März 2023 - 10.08

Bis demnächst wenn Corona wieder grüssen lässt, wird nicht mehr lange dauern.