Schiesserei in Eischen25-jähriger Schütze soll 11 Jahre in Haft – auf Bewährung

Schiesserei in Eischen / 25-jähriger Schütze soll 11 Jahre in Haft – auf Bewährung
Der Tatort in Eischen Foto: Editpress/Alain Rischard

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Ein Streit zwischen zwei Jugendbanden eskaliert. Ein Schuss verletzt dabei einen Menschen schwer. Der heute angeklagte Schütze war damals 22. Er habe nicht mit Absicht gehandelt, sagt sein Anwalt. Die Staatsanwältin sieht das anders. Sie fordert elf Jahre Haft – auf Bewährung.

Für die Staatsanwältin scheint die Sache klar. Wer eine Waffe trage, wolle sie benutzen, jemanden verletzen, gar töten. Eine andere Möglichkeit sieht sie nicht.

Als sich an einem Freitagabend im Herbst 2020 zwei rivalisierende Banden junger Männer auf dem Parkplatz des Sportzentrums in Eischen treffen, hat G. eine Pistole dabei. Er hat sie ohne Waffenschein auf dem Schwarzmarkt gebraucht gekauft. Registriert ist sie nicht. Eine Kugel aus dieser Waffe verletzt einen jungen Mann schwer im Bauchbereich.

Man könne von Glück reden, dass S. überlebt hat. Es hätte durchaus zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen können, so der Rechtsmediziner vor Gericht. Spätfolgen schließt er nicht aus. Aus dem Grund fordert der Anwalt des Opfers nicht nur Schadensersatz, sondern auch eine genaue medizinische Expertise.

Absicht

Der Angeklagte G. habe zweimal geschossen, dann sei er weggegangen, so die Staatsanwältin. Ihrer Auffassung nach habe G. die Absicht gehabt, die Waffe zu benutzen. Mit geladener Waffe sei er zum Treffpunkt gegangen und habe abgedrückt. Das sei willentlich und wissentlich geschehen. Indem er die Waffe benutzte, habe er billigend in Kauf genommen, dass er jemanden verletze oder töte. Vor allem, wenn man damit zu einem Treffen gehe, wo von vornherein feststehe, dass gestritten wird.

Hätte G. nur Angst machen wollen, dann wäre seine Waffe nicht geladen gewesen. Dann wäre es etwas anderes. Dass eigentlich ein „Freund“ aus der eigenen Gruppe getroffen wurde und nicht jemand aus dem anderen Team, spiele laut Strafgesetzbuch keine wesentliche Rolle. Deshalb müsse versuchter Totschlag angeklagt werden.

Die Staatsanwältin fordert eine Haftstrafe von elf Jahren. Diese könne aber unter Auflagen zur integralen Bewährung ausgesetzt werden. Als mildernde Umstände wertet sie seine Reue und dass G. klar verstanden habe, dass er etwas Schlimmes gemacht hat. Sie weist auch auf den massiven Drogenkonsum des Angeklagten zum damaligen Zeitpunkt hin. Auch wenn er jetzt von den Drogen weg sei, müsse G. unter gewisser Aufsicht bleiben, um die Sucht im Griff zu behalten. „Aufeinander schießen geht nicht“, betont die Vertreterin der Anklage abschließend.

Keine Absicht

Sein Mandant sei sich seiner Handlung voll bewusst, so der Anwalt. Er habe anfangs nicht zum Treffpunkt gehen wollen, habe sich dann aber überreden lassen – von einem Freund, der wollte, dass G. mit seiner Waffe die anderen einschüchtere. Bei der Schlägerei zwischen beiden Gruppen habe der Angeklagte nicht mitgemacht. Irgendwann habe er in die Luft geschossen, um aufzuschrecken, um Eindruck bei der anderen Gruppe zu machen. Aber die Schlägerei habe nicht aufgehört. Im Durcheinander und in der Panik habe sich dann ein zweiter Schuss aus der Waffe gelöst. „Er wollte das nicht“, so der Anwalt.

Für die Verteidigung kann es durchaus auch sein, dass der Schuss sich gelöst hat, weil die Waffe defekt gewesen sei. Leider kann man das heute nicht mehr feststellen, da G. die Pistole nach der Tat weggeworfen hat. Jedenfalls habe es keine Absicht gegeben, auf jemanden zu schießen, ihn zu verletzen oder zu töten. Das Verhalten seines Mandanten sei leichtsinnig gewesen, ja, aber nicht geplant. Körperverletzung solle geurteilt werden, so die Verteidigung. Mit einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe scheint sie einverstanden zu sein.

Die ganze Sitzung über sitzt G. auf der Bank, fast regungslos, und hört zu. „Es tut mir leid, ich habe auf die falschen Freunde gesetzt, das sehe ich heute ein“, sagt er ganz zum Schluss seines Prozesses.

Wie die Richter entscheiden, wird G. am 20. April erfahren.

mgoetz
30. März 2023 - 19.45

Die Antwort hat marionmj gegolten.

Gully
24. März 2023 - 10.31

@Marco Goetz/ Das steht doch klar und deutlich im Artikel drin. Trotzdem danke für die extra Aufklärung.

Marco Goetz
23. März 2023 - 23.04

Es ist eine Strafforderung, kein Urteil.

marionmj
23. März 2023 - 16.57

das Urteil ist nicht zu verstehen.

marionmj
23. März 2023 - 16.55

Kuschelpolitik. Drogen und schon hat man mildes Urteil. Empörend!

Bréimer
23. März 2023 - 11.06

Keen huet eng Waff dobéi vir Angscht ze machen mee vir se ze benotzen! Drogen, Jugendbanden onerlabten Waffenbesëtz, e Schoss an duerno en Zweeten dee sech vun selwer an ouni Absicht geléist huet etc. Mee soss alles normal. Stroftäter sollen einfach guer net méi bestôft gin. Alles féi Kärelen.