ProzessSexarbeit in Luxemburg: Gefängnisstrafen für Angeklagte aus Trier gefordert

Prozess / Sexarbeit in Luxemburg: Gefängnisstrafen für Angeklagte aus Trier gefordert
Die Trierer Prostituierten sollen jahrelang zu luxemburgischen Freiern gefahren worden sein Symbolfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

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Prostituierte aus Trier sollen jahrelang zu Hausbesuchen bei luxemburgischen Freiern vermittelt worden sein. Sechs Beteiligten wird deshalb derzeit im Großherzogtum der Prozess gemacht. Müssen sie bei einer Verurteilung ins Gefängnis?

Im Prozess gegen mehrere ehemalige Mitarbeiter eines Trierer Bordells hat der luxemburgische Staatsanwalt für die sechs Angeklagten Gefängnisstrafen zwischen 15 Monaten und vier Jahren gefordert. Die Strafen könnten zur Bewährung ausgesetzt werden, berichtet die Tageszeitung Luxemburger Wort unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Deren Vertreter sieht es danach als erwiesen an, dass sich die Angeklagten der Illegalität ihres Tuns bewusst gewesen seien. Sie sind wegen Zuhälterei, Menschenhandels und Geldwäsche angeklagt.

Luxemburger Kicker werben für Sex-Club in Trier

Laut der Anklageschrift wurden die in einem Trierer Club arbeitenden Prostituierten jahrelang zu Hausbesuchen bei luxemburgischen Freiern ins Großherzogtum gebracht. Zudem wurde für die Dienstleistung im kleinen Grenzverkehr angeblich heftig geworben. So soll das Trierer Bordell etwa einen luxemburgischen Fußballclub gesponsert und Werbebanner auf dem Spielfeld aufgehängt haben.

Nach Angaben des Luxemburger Wort sagten die sechs Angeklagten – drei ehemalige Fahrer, eine Empfangsdame und zwei leitende Angestellte – zum Prozessauftakt, dass sie sich der Illegalität des Escort-Dienstes zunächst nicht bewusst gewesen seien. Erst als 2018 ein Fahrer der Sexarbeiterinnen festgenommen worden sei, habe sich das geändert. Der Escort-Service sei daraufhin auch eingestellt worden.

Bordellchef nicht angeklagt

Laut dem Zeitungsbericht sollen mehrere Verteidiger auch am Mittwoch die Vorwürfe gegen ihre Mandanten als nicht gerechtfertigt bezeichnet haben. Der Anwalt eines angeklagten Fahrers kritisierte, dass die wahren Verantwortlichen nicht auf der Anklagebank säßen. Stattdessen werde nun vor Gericht anhand von „kleinen Fischen“ ein Exempel statuiert.

Der wohl als „großer Fisch“ verdächtigte ehemalige Trierer Bordellchef gehört nicht zu den sechs Angeklagten. Die einstige Rotlichtgröße stand im September auf einer Europol-Liste mit den meistgesuchten flüchtigen Verbrechern Europas. Allerdings ist der Gesuchte gar nicht auf der Flucht, sondern lebt nach Informationen unserer Redaktion in Trier und geht dort – nach dem Verbüßen einer mehr als dreijährigen Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung – einem geregelten Beruf nach.

Nach Angaben seines Anwalts Andreas Ammer ist sein Klient ordnungsgemäß gemeldet, und auch die deutschen und luxemburgischen Behörden wüssten um den Wohnort des Mannes. Ammer sagt, da sei „niemals etwas Strafbares passiert“.

Wegen Zuhälterei: Luxemburg sucht ehemalige Rotlichtgröße

Luxemburg sucht die ehemalige Rotlichtgröße wegen Menschenhandels und Zuhälterei. Der Trierer soll von Deutschland aus Prostituierte nach Luxemburg vermittelt haben. „Das Untersuchungsamt will ihn ausgeliefert bekommen“, sagte der Sprecher der luxemburgischen Justizverwaltung, Henri Eippers, im September unserer Redaktion. Vor drei Jahren waren die luxemburgischen Behörden mit einem Auslieferungsersuchen an den deutschen Behörden gescheitert. Tauchte die ehemalige Trierer Rotlichtgröße jenseits der deutschen Grenzen auf, müsste er mit einer Verhaftung rechnen.

Von der Europol-Liste der meistgesuchten Verbrecher ist er inzwischen verschwunden. Die Hintergründe sind zunächst unklar.

Der Prozess gegen die sechs ehemaligen Bordell-Mitarbeiter wird heute fortgesetzt.

Tola
27. Januar 2023 - 16.05

Ech froe mech firwat. Sexaarbecht ass komplett legalen Service an Däitschland an am Schengen-Raum kann een dach all Servicer EU-wäit grenziwwerschreidend ubidden.