LuxemburgKurzarbeit: Nach einem Tiefststand im Sommer steigen die Zahlen derzeit wieder an

Luxemburg / Kurzarbeit: Nach einem Tiefststand im Sommer steigen die Zahlen derzeit wieder an
Es hat überaus lange gedauert, ehe die Zahl der Firmen in Kurzarbeit, die mit dem Corona-Stillstand zu Beginn des Jahres 2020 explodiert war, wieder in einen fast normal-niedrigen Bereich gerutscht ist. Erst im Sommer 2022 hat die Kurzarbeit die Pandemie hinter sich gelassen Foto: AFP/Thomas Kienzle

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Die wohl wichtigste Unterstützungsmaßnahme für Firmen, die Luxemburg im Laufe des Covid-Jahres 2020 eingeführt hatte, waren Sonderregeln zur Beantragung von Kurzarbeit. Auch Monate nach dem pandemiebedingten Wirtschaftseinbruch war die Zahl der betroffenen Firmen immer noch überdurchschnittlich hoch. Erst im Sommer dieses Jahres waren die Zahlen wieder klar rückläufig. Bedingt durch neue Krisen sind sie nun, seit September, jedoch wieder am Steigen.

Um zu verhindern, dass auf die gesundheitliche Krise, die zur Wirtschaftskrise wurde, eine soziale Krise folgt, wurden gleich zu Beginn des Corona-Stillstands, Mitte März 2020, Sonderregeln zur Beantragung von Kurzarbeit eingeführt. Die Kurzarbeit („chômage partiel“) sollte helfen, den Krisenschock abzufedern: Firmen konnten so ihre Beschäftigten mit ihrem Fachwissen kostengünstig halten – während gleichzeitig viele Arbeitnehmer davor bewahrt werden konnten, ihren Job zu verlieren.

Die Nachfrage nach dem Hilfsinstrument war gewaltig: In den Monaten März und April 2020 waren Anträge auf Kurzarbeit von jeweils mehr als 11.200 Unternehmen genehmigt worden. Mehr als 130.000 Menschen, berechnet in Vollzeitarbeitsplätzen, waren betroffen. Es war die Zeit des ersten Corona-Stillstands.
Zum Vergleich: Zu Jahresbeginn 2020 (Januar und Februar), als die Konjunktur noch normal lief und die Pandemie hierzulande noch nicht zugeschlagen hatte, hatten gerade mal 26 bzw. 27 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Weniger als 2.400 Menschen waren betroffen.

Die Kurzarbeit gilt für Firmen, die ihre Tätigkeit aus klar definierten Gründen teilweise oder ganz einstellen müssen. Ein Unternehmen kann dann einen Teil der Belegschaft oder aber eine ganze Abteilung in Kurzarbeit schicken. Das vom Arbeitgeber gezahlte Kurzarbeitergeld wird vom Beschäftigungsfonds zurückerstattet. Betroffene Arbeitnehmer erhalten 80 Prozent ihres normalen Bruttostundenlohns – jedoch darf das Maximum von 250 Prozent des sozialen Mindestlohns nicht überschritten werden.

Zweite Welle zum Jahreswechsel 2020/2021

Das Maßnahmen-Instrument ermöglicht gezielte Hilfen für Sektoren oder Firmen, die unter einer speziellen Situation zu leiden haben. Damit eine Firma Kurzarbeit machen kann, muss das Unternehmen einen begründeten Antrag einreichen und das zuständige „Comité de conjoncture“ muss, in seiner monatlich stattfindenden Sitzung, seine Zustimmung geben. Das erste Mal, dass die Maßnahme Kurzarbeit so richtig in den Einsatz kam, war im Rahmen der Finanzkrise von 2008.

Nach diesem sehr steilen Anstieg der Kurzarbeit zu Jahresbeginn 2020 gingen die Zahlen in den Monaten danach wieder deutlich zurück. Im November 2020 wurden nur noch 2.679 genehmigte Anträge gezählt.
Mit einem neuen Corona-Stillstand im Dezember schnellte jedoch auch das Interesse an dem Hilfsinstrument wieder in die Höhe: In den Monaten zwischen Dezember 2020 und Mai 2021 hatten so wieder jeweils mehr als 4.000 Betriebe die Genehmigung zur Kurzarbeit erhalten. Die meisten kamen aus den Bereichen Handel, Bauwesen und Horeca.

Teuer, aber erfolgreich

Die Corona-Kurzarbeit hat den Staat viel Geld gekostet. Von monatlich rund 635.000 Euro vor der Krise stieg die Summe seit März 2020 auf durchschnittlich 48 bis 49 Millionen, hatte Arbeitsminister Dan Kersch Anfang 2021 in einer Zwischenbilanz erklärt. Zwischen März 2020 und Februar 2021 wurden 985,3 Millionen Euro für Kurzarbeit ausgezahlt.

Doch das Instrument war nicht nur teuer – es war auch erfolgreich: Das statistische Institut Statec schätzt, dass die Arbeitslosenquote 2020 ohne Kurzarbeit bis auf 8 Prozent (Jahresbeginn 2020: 5,4 Prozent) gestiegen wäre. Tatsächlich lag die Quote im Dezember bei 6,3 Prozent. Im Zeitraum Mai/Juni 2020 hatte sie, mit 7 Prozent, ihren „Corona-Höchststand“ erreicht. Und im Oktober 2021 war sie wieder auf 5,4 Prozent gefallen, das gleiche Niveau wie in den Monaten vor Beginn der Krise. Seitdem ist sie noch weiter zurückgegangen. Auch, dass die Zahl der Firmenpleiten während der Corona-Krisenzeit nicht gestiegen ist, dürfte (zumindest teilweise) diesem Instrument zu verdanken sein.

Da sich die Wirtschaft 2021 gut entwickelte (zwischen September und Oktober 2020 hatte das Großherzogtum seine Wirtschaftsleistung von vor der Krise wieder erreicht), wurden die Corona-Sonderregeln für Kurzarbeit ab Juli teilweise wieder abgeschafft. Der Zugang zu Kurzarbeit musste nun wieder konjunkturell oder strukturell, aus Gründen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Abhängigkeit, bedingt sein.

Schwankungen mit den Corona-Wellen

Mit dem Auslaufen der Sonderregeln gingen die Zahlen der Kurzarbeit im Sommer 2021 dann spürbar zurück. Im Juni 2021 hatte die Regierung noch Anträge von 3.676 Unternehmen genehmigt. Im Juli waren es weniger als 2.000. Deutlich mehr als die Hälfte der Anfragen kam weiterhin aus dem Horeca-Sektor. In den folgenden Monaten ging die Zahl der Anträge noch weiter zurück. Erstmals seit Beginn der Corona-Krise war die Zahl der Unternehmen in Kurzarbeit im September wieder unter die Marke von 1.000 gefallen, wie die Regierung damals in einer Pressemeldung mitteilte. In den Monaten Oktober, November und Dezember fiel die Zahl der betroffenen Betriebe dann auf knapp 600.

Doch die Zeit der Corona-Kurzarbeit sollte noch nicht vorbei sein: Mit der neuen Omikron-Welle sind die Zahlen im Januar 2022 wieder leicht gestiegen. Der Konjunkturausschuss hat 674 Anträge auf Kurzarbeit für den Monat genehmigt. Zuvor war beschlossen worden, die Modalitäten der Kurzarbeitsbeihilfe für gefährdete Sektoren, deren Tätigkeiten weiterhin direkt von den Gesundheitsmaßnahmen betroffen sind, bis einschließlich Februar zu verlängern.

Im Februar 2022 sprangen die Zahlen dann wieder weiter nach oben, auf 1.338 erfolgreiche Anträge. Die große Mehrzahl von ihnen war auf strukturelle Covid-19-Probleme und auf die seit dem 25. Dezember 2021 geltende Schließung von Restaurants, Cafés und Diskotheken um 23 Uhr zurückzuführen. Betroffen waren 13.628 Arbeitnehmer.

Im Sommer 2022 wurde Corona überwunden

Erst mit dem Rückgang der Corona-Zahlen und der Anti-Corona-Maßnahmen ging dann seit März auch die Anzahl der Firmen in Kurzarbeit merklich zurück. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen genehmigte der Konjunkturausschuss in dem Monat nur noch 831 Anträge. Im April schrumpfte die Zahl der Unternehmen in Kurzarbeit auf 708 Firmen. Dass die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer jedoch auf hohe 14.860 stieg, erklärte die Behörde damit, dass es nun eine Zunahme der Anträge von großen Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe gebe, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind.

Nach einem weiteren leichten Rückgang im Mai 2022 (617 Firmen; 11.684 Angestellte) war die genehmigte Zahl der Firmen in Kurzarbeit im Juni 2022 erstmals seit Beginn der Corona-Krise wieder unter die Marke von 600 Firmen gefallen. Von den insgesamt 527 angenommenen Anträgen fielen weiterhin 470 unter die vereinfachten Covid-19-Regeln, 54 kamen aus dem verarbeitenden Gewerbe und drei Anträge fielen unter das Kriterium der wirtschaftlichen Abhängigkeit.

In den Monaten Juli und August rutschte die Zahl der Firmen dann schneller und deutlicher nach unten. Satte 408 Anfragen weniger wurden für Juli eingereicht. Nur noch 59 Firmen (7.889 Vollzeitarbeitsplätze) erhielten in dem Monat eine Genehmigung für Kurzarbeit. Im August besserten sich die Zahlen noch weiter: Nur noch 48 Betriebe konnten auf die beliebte Hilfsmaßnahme zurückgreifen. Fast ebenso wenige als vor Corona.

Neuer Anstieg nach dem Sommer

Doch der gute Trend sollte erneut nicht allzu lange anhalten. Bereits im September gingen die Zahlen wieder nach oben, wenn auch nur leicht. Für insgesamt 58 Unternehmen, zehn mehr als im Vormonat, gab das „Comité de conjoncture“ seine Zustimmung für den Erhalt von Kurzarbeit. Von diesen 58 Anträgen waren, laut der Behörde, 43 konjunkturell und 13 strukturell, d. h. durch einen Plan zur Arbeitsplatzerhaltung, bedingt und zwei Anträge durch eine wirtschaftliche Abhängigkeit begründet.

Im eben begonnenen Oktober geht diese Zahl nun wieder etwas weiter nach oben. Von 85 Unternehmen, die Kurzarbeit für diesen Monat angefragt haben, hat die Behörde 76 Anfragen genehmigt. Betroffen sind 8.557 Arbeitnehmer.