LuxemburgGrenzgänger aus Frankreich sollen bald 34 Tage im Jahr Telearbeit machen können – ohne Steuernachteil

Luxemburg / Grenzgänger aus Frankreich sollen bald 34 Tage im Jahr Telearbeit machen können – ohne Steuernachteil
Oh, là, là: Franzosen dürfen ab 2023 wohl noch fünf Tage mehr als bisher ihre Arbeit in Luxemburg virtuell erledigen, ohne darüber daheim steuerpflichtig zu werden Montage: Editpress/Frank Goebel

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Ein Arbeitsbesuch der luxemburgischen Finanzministerin Yuriko Backes bei ihrem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire (Minister für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität) hat bereits konkrete Folgen für die 117.000 französischen Grenzgänger: 

Die Minister einigten sich nämlich „im Hinblick auf die baldige Unterzeichnung eines Zusatzabkommens zum Steuerabkommen auf die Modalitäten für die Erhöhung der Toleranzschwelle in Steuerfragen von 29 auf 34 Tage“. Entsprechend hat es die Luxemburger Regierung am Freitagabend (30.9.) mitgeteilt.

Demnach können also Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Luxemburg arbeiten, künftig 34 Tage außerhalb Luxemburgs arbeiten, ohne in Frankreich steuerpflichtig zu werden. Es werde erwartet, dass dies ab dem 1. Januar 2023 gelten wird. 

„Ich danke meinem französischen Amtskollegen für dieses Abkommen, das von vielen Arbeitnehmern und Unternehmen sehnlichst erwartet wurde“, zitiert die Mitteilung der Regierung die Finanzministerin.

Belgische Grenzgänger genießen prinzipiell dieselbe Regelung: Sie können problemlos 34 Tage „remote“ arbeiten. Das wurde im Mai 2022 beschlossen – und zwar rückwirkend für 2022.

Deutschland hinkt in der Entwicklung hinterher: Laut Abkommen zwischen Deutschland und Luxemburg dürfen die Grenzgänger nicht länger als 19 Tage in Deutschland arbeiten, sonst fallen sie unter die deutsche Steuerpflicht. fgg

Bux /
3. Oktober 2022 - 8.21

Ohne Steuernachteil für den Arbeitnehmer…., aber Luxemburg wird doch sicherlich einen Teil der einbehaltenen Lohnsteuer als Ausgleich an Frankreich überweisen..., oder? Zumindest beinhaltet das belgische Abkommen eine steuerliche Kompensation.

Grober J-P.
2. Oktober 2022 - 9.40

34 Tage auch für die inländischen Arbeitnehmer? Man sagte mir der Chef könnte das immer noch entscheiden, stimmt das?