Do., 18. April 2024




  1. Robert Hottua /

    Guten Tag Herr Trossen,
    wie sind denn die katholischen Resistenzler mit der Propaganda für die nationalsozialistische Mörderbande im katholischen „Luxemburger Wort“ umgegangen? Ich gehe davon aus, daß Ungehorsam gegen den Papst eine mit ewigem Höllenfeuer gestrafte Todsünde ist. Und Ungehorsam gegen die in der inoffiziellen Regierungszeitung „Luxemburger Wort“ veröffentlichten politischen Richtlinien sind doch in der Nähe von politischem Hochverrat anzusiedeln? Wie hat eigentlich der Großherzogliche Hof auf die vor der Weltöffentlichkeit betriebene Propaganda für die nationalsozialistische rassenhygienische Mörderbande im „Luxemburger Wort“ reagiert? Ab 1934 trat das „Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses“ im vom „Luxemburger Wort“ verherrlichten Idealstaat in Kraft. Es war am 14. Juli 1933 von der Regierung der Mörderbande beschlossen worden. Am 1.9.1933 sagte der Leiter des „NSDAP-Rassenamtes,“ Dr. med. Walter GROSS, auf dem Nürnberger Parteitag (also an die Weltöffentlichkeit gewandt): „Ein Volk, das seinen Säufern und Schwachsinnigen Paläste erbaut, während seine Arbeiter und Bauern mit schäbigen Hütten Vorlieb nehmen müssen, ein solches Volk geht mit Riesenschritten seinem Untergang entgegen. Unser Erbgesundheitsgesetz wird uns in Zukunft von diesen Ballastexistenzen befreien.“ Das am 1.1.1934 in Kraft getretene Erbgesundheitsgesetz führte zur schrittweisen selektiven Ausmerzung von Alten, Kranken, Behinderten und „rassisch minderwertigen Menschen“ im gesamten Dritten Reich, also möglicherweise auch im „deutschen Urland“ Luxemburg.
    Vielen Dank Herr Trossen für Transparenz herstellende Antworten.
    MFG
    Robert Hottua

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