Nach Amokfahrt von TrierUrteil: 52-Jähriger wird in geschlossene Psychiatrie eingewiesen

Nach Amokfahrt von Trier / Urteil: 52-Jähriger wird in geschlossene Psychiatrie eingewiesen
Ein Herz aus Kerzen steht an der Stelle in der Fussgängerzone, wo eine Studentin vom Amokfahrer überfahren und dabei getötet wurde. Foto: Harald Tittel/dpa

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Am Dienstagmittag ist das Urteil im Prozess zur Amokfahrt in Trier gefallen. Der 52-jährige Angeklagte ist wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden und wird in eine geschlossene Klinik eingewiesen. Sein Anwalt kündigte jetzt an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

Der Amokfahrer von Trier muss wahrscheinlich für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Das Trierer Landgericht verurteilte den 52-jährigen Angeklagten am Dienstagmittag wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Weil er laut Gutachten an Wahnvorstellungen und einer paranoiden Schizophrenie leidet, wird er aber zunächst in eine geschlossene Klinik eingewiesen. Sollte er dieses jemals verlassen, käme der 52-Jährige danach ins Gefängnis. Weil das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, würde er auch nicht vorzeitig aus der Haft entlassen.

Mit dem Urteil folgte die fünfköpfige Schwurgerichtskammer nach 42 Verhandlungstagen der Forderung von Oberstaatsanwalt Eric Samel. Auch mehrere Opferanwälte hatten sich der Forderung angeschlossen.

Fünf Menschen starben bei der Amokfahrt in Trier

Bei der Amokfahrt durch die Trierer Innenstadt am 1. Dezember 2020 starben fünf Menschen, darunter ein 45-jähriger Familienvater und sein erst neun Wochen altes Töchterchen. Dutzende Passanten wurden teils lebensgefährlich verletzt oder schwer traumatisiert. Der heute verurteilte Täter ließ sich nach dem Gewaltverbrechen widerstandslos in der Nähe der Porta Nigra festnehmen. In dem vor fast auf den Tag genau einem Jahr begonnenen Mordprozess hatte sich der zuletzt wohnsitz- und arbeitslose Mann nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Urteilsverkündung nahm der 52-Jährige regungslos zur Kenntnis.

In einer ersten Stellungnahme äußert sich Nebenkläger Wolfgang Hilsemer erleichtert über das harte Urteil. „Ich bin froh, wenn wir damit abschließen können“, sagte Hilsemer unserer Redaktion. Er verlor bei der Amokfahrt seine Schwester. Ein Jahr danach starb auch der ebenfalls verletzte Schwager – laut Obduktion allerdings nicht an den Folgen des Gewaltverbrechens.

Verteidigung kündigt Revision an

„Was der Angeklagte meinem Mandanten und seiner ganzen Familie angetan hat, kann keine Strafe mildern oder gar ausgleichen, niemals können die Opfer und Hinterbliebenen zufrieden sein“, sagte Opferanwalt Andreas Ammer unserer Redaktion. Der Justizrat vertritt die Interessen eines pensionierten Polizisten aus der Eifel, der bei der Amokfahrt lebensgefährlich verletzt wurde. Der Trierer Strafrechtler Till Zimmermann sprach von einem „erwartbaren Urteil“. Er halte die harte Strafe auch für gerecht, sagte Zimmermann unserer Redaktion. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, bedeutet das nach Angaben des Trierer Universitätsprofessors, dass der Täter zunächst in einer geschlossenen Einrichtung psychiatrisch behandelt wird.

Der Verteidiger des 52-Jährigen, der Wormser Anwalt Frank K. Peter, kündigte im Gespräch mit unserer Zeitung an, gegen das Urteil Revision einzulegen.