Der Polizei wurde in der vergangenen Nacht gegen 1.15 Uhr ein Fahrzeug mit auffälliger Fahrweise in der rue de la Fontaine in Tetingen gemeldet. Eine Polizeistreife folgte dem Wagen, der in Schlangenlinien unterwegs war und mehrmals über den Bürgersteig fuhr. Als die Beamten die Fahrerin in der rue de l’Eau anhielten, bemerkten sie, dass zwei Kinder auf dem Rücksitz saßen. Die Frau roch nach Alkohol und konnte den Alkoholtest auch nach mehreren Versuchen nicht ordnungsgemäß durchführen.
Die Fahrerin verweigerte die gesetzlich vorgeschriebene Blutprobe. Die Beamten beschlagnahmten ihren Führerschein, erteilten der Frau ein sofortiges Fahrverbot und protokollierten die Angelegenheit.
De Maart
Danke für den Hinweis, wir haben das korrigiert.
Freundliche Grüße aus der Redaktion
Der Artikel sagt doch klar, dass es keine 'betrunkene Frau' war sondern eine Fahrerin die nach Alkohol roch und die ihr Recht in Anspruch genommen hat, die Blutprobe zu verweigern und die Strafe akzeptiert hat die dafür vorgesehen ist und nicht die für Trunkenheit.