Samstag29. November 2025

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„Ping“-Anrufe: Noch kein Ende der Abzocke in Sicht

„Ping“-Anrufe: Noch kein Ende der Abzocke in Sicht

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Seit geraumer Zeit erhalten viele Mobiltelefon-Benutzer Anrufe von einer ihnen unbekannten Nummer, die oft entweder die Vorwahl eines afrikanischen Landes besitzt oder aber unterdrückt ist.

Nachdem die angerufene Person den sogenannten „Ping call“ angenommen hat, wird meist aufgelegt bzw. um Rückruf gebeten. Leistet man der Bitte jedoch Folge, dann landet man bei einer überteuerten Verbindung. Die staatlichen Autoritäten, die eine Zunahme dieser Betrugsmasche festgestellt haben, raten dazu, diese Anrufe zu ignorieren, keinesfalls zurückzurufen und gegebenenfalls die entsprechende Nummer auf dem Handy zu blockieren.

Mehrere Hundert „Ping calls“

Auch sollen die Angerufenen ihren Telefonanbieter bei wiederholten Anrufen informieren und bei entstandenem Schaden Klage bei der Polizei führen, meinte der Abgeordnete Yves Cruchten (LSAP). In Bezug auf die betrügerische und nervige Masche stellte er eine Reihe von Fragen an den zuständigen Minister, also in diesem Fall an Staatsminister Xavier Bettel, der ebenfalls Minister für Kommunikation und Medien ist. Dieser antwortete gemeinsam mit Etienne Schneider, dem zuständigen Minister für Innere Sicherheit. Beide bestätigten, dass die Anzahl solcher Vorfälle zunehme.

Bei der Polizei habe man eine Serie von „Ping calls“ festgestellt. Im vergangenen Jahr seien der Polizei mehrere hundert solcher Zwischenfälle gemeldet worden. Es sei allerdings weder eine offizielle Klage eingereicht noch eine juristische Untersuchung eingeleitet worden. Auch das ILR („Institut luxembourgeois de régulation“) sei sich der Problematik bewusst, aber es sei noch keine Beschwerde oder Anfrage zur Mediation bei der Institution eingegangen.

Europäische Antwort

Die Lage in Deutschland sei hingegen eine andere: Dort soll die Bundesnetzagentur ausdrücklich dazu befugt sein, den Anbietern zu verbieten, einem Kunden einen Anruf in Rechnung zu stellen, der einen klar betrügerischen Hintergrund hatte. Eine solche legale Basis gibt es in Luxemburg nicht, deshalb seien dem ILR die Hände gebunden.

Die Übertragung des künftigen europäischen Kodex für elektronische Kommunikation oder der neuen Direktive „e-privacy“ werde aber die Gelegenheit bieten, das ILR diesbezüglich zu stärken. Laut Regierung sollen sich die Opfer eines solchen Betruges an ihren Telefonbetreiber oder an das ILR wenden. Ganz allgemein werden die Nutzer von mobilen Telefongeräten dazu aufgefordert, Vorsicht walten zu lassen. Bei Anrufen aus dem Ausland soll man nicht zurückrufen, ohne die entsprechende Nummer vorher zu überprüfen.

Rabatz
10. Februar 2018 - 1.48

Wie leicht wäre es so ein Gesetz zu machen !!!