Der heute 50-jährige John S. musste sich am Montag vor dem Tribunal in Diekirch wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, bei einem Autounfall zwischen Moestroff und Reisdorf an der Sauer den Tod eines anderen Autofahrers verursacht zu haben. S. soll am 22. Januar 2017 bei einem Überholmanöver mit seinem Sportwagen den Wagen eines 75-Jährigen gestreift haben. Der ältere Herr verlor daraufhin die Kontrolle über seinen Kleinwagen und prallte gegen einen Baum. S. hatte zum Tatzeitpunkt Alkohol im Blut.
Ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger aus Würzburg erklärte die massiven inneren Verletzungen des Opfers, die zu seinem Tod geführt hatten. Die Antwort auf die Frage des Richters, ob der Mann überlebt hätte, wenn er den Sicherheitsgurt angelegt hätte, wollte der Experte mit weiteren Gutachtern teilen.
Opfer hatte den Gurt nicht angelegt
Der zweite Gutachter bestätigte einen Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Nichtanlegen des Gurtes. Die Frontalkollision mit dem Baum passierte mit einer Geschwindigkeit zwischen 30 und 40 km/h. Auch der Airbag habe den Zusammenprall zwischen Lenkrad und Brustkorb nicht verhindert. Mit Gurt wäre es wohl kaum zu lebensbedrohenden Verletzungen gekommen.
Ein dritter Experte bestätigte die Geschwindigkeit zwischen 30 und 40 km/h beim Aufprall gegen den Baum. Der Sportwagen des Beschuldigten, der das Fahrzeug des Opfers hinten links berührte und damit den tragischen Unfall direkt verursachte, war mit einer Geschwindigkeit zwischen 44 und 90 km/h deutlich schneller unterwegs.
Überholmanöver mit 1,05 Promille
Der Beschuldigte bestätigte seine Aussagen vor den Ermittlern. Er habe mehrere Bier getrunken (es wurden 1,05 Promille gemessen) und er sei müde gewesen. Außerdem habe er den Sportwagen drei Monate lang nicht mehr gefahren. Das Auto sei ein deutsches Fabrikat, das dem Fahrer „fast schon professionelle Fahreigenschaften abfordere“. Dass die Spritzfahrt keine gute Idee gewesen sei, meinte auch der Verteidiger.
Der Anwalt wies auch darauf hin, dass das Opfer den Beifahrergurt bewusst in die Verankerung des Fahrergurts eingeklinkt hatte, um den Warnton der Software abzuschalten. Ein angelegter Gurt hätte bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h seine Funktion erfüllt, meinte der Anwalt. Damit wollte gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung argumentieren.
Die Staatsanwältin hielt dagegen: Für sie standen die Trunkenheit, die gefährlich überhöhte Geschwindigkeit und das unangemessenen Überholen mit dem Aufprall in einem klaren Verhältnis. Der Angeklagte müsse sich deshalb des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung stellen. Für die Anklägerin wiegt zudem schwer, dass sich sich Autofahrer nicht vor Gericht entschuldigt hatte. Sie forderte sechs Monate Haft auf Bewährung für den Mann – und ein Fahrverbot von drei Jahren, das teilweise für berufliche Zwecke ausgesetzt werden kann. Das Urteil soll im März gesprochen werden.
Von Carlo Kass
De Maart
Typisch Anwaltsfaxen. Die Tatsachen so verdrehen bis das Opfer zum Täter wird. Vielleicht hatte der Alte Herr auch noch das Handy am Ohr.Wäre doch auch noch ein Argument. Und der Promillefahrer war mit 44Km/h oder doppelt so schnell unterwegs!! Tolle Expertise. Armselig das alles.
Dass der ältere Herr nicht angeschnallt war ändert nichts an der Tatsache daß der Verursacher getrunken hatte.Wer sich mit Alkohol an's Steuer setzt nimmt den Schaden anderer billigend in Kauf.