Auch Luxemburg bietet einem Asylantragsteller an, eine medizinische Untersuchung durchführen zu lassen, falls die Immigrationsbehörden das Alter des Betroffenen anzweifeln. Das sagte Außenminister Jean Asselborn (LSAP) am Montag im Parlamentsausschuss für Außen- und Immigrationspolitik.
Anlass der Zusammenkunft war ein Schreiben der CSV-Abgeordneten Martine Stein-Mergen und Laurent Mosar. In einer vorangegangenen Sitzung habe Asselborn die Durchführung von Röntgenaufnahmen bei vermeintlich minderjährigen Asylantragstellern verneint, so Mosar auf Tageblatt-Anfrage. Wenige Stunden später habe der Direktor der Immigrationsbehörde derlei radiologische Tests als gängige Praxis zur Feststellung des Alters eines jungen Menschen dargestellt.
105 Antragsteller erklärten, dass sie minderjährig sind
Asselborn bestätigte am Montag diese Vorgehensweise. Von 105 sich als minderjährig ausgebenden Antragstellern hätten die Mitarbeiter der Immigrationsbehörde 54 Personen sofort als volljährig identifiziert. Ihr Alter wurde auf 25 bis 30 Jahre geschätzt. 51 Personen wurden als minderjährig eingetragen. 26 der 54 wurde angeboten, eine Röntgenaufnahme des Handgelenks durchführen zu lassen. 19 hätten sich dem Test gestellt, sieben erschienen nicht zum vereinbarten Termin. Die Untersuchungen ergaben, dass nur vier Personen tatsächlich minderjährig waren.
Asselborn zufolge habe man keine Probleme mit minderjährigen Flüchtlingen in Luxemburg. Er befürchtet, dass die Haltung der CSV zur Stimmungsmache gegen Flüchtlinge genutzt werden könnte.
Laurent Mosar ist einverstanden
Mosar gab sich eigenen Aussagen zufolge mit den Erklärungen von Außenminister Asselborn am Montag im Ausschuss zufrieden. Mit der angewandten Prozedur sei man einverstanden, so der CSV-Abgeordnete. Dennoch sei die Haltung des Außenministers etwas befremdlich.
In Zweifelsfällen wird versucht, das Alter eines Asylantragstellers an den Knochen abzulesen. In einer ersten Phase wird das Handgelenk geröntgt. Weitere Schritte können radiologische Bilder des Schlüsselbeins und der Zähne sein. Experten zufolge ermöglicht die Knochenanalyse nur eine grobe Altersschätzung der Person. Die Abweichung kann bis zu 14 Monaten betragen.
Minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge genießen einen besonderen Schutzstatus.
De Maart

Bravo Emma.
Guter Kommentar von Emma
Ganz Äerer Meenung, Emma!
Lieber Herr Bodry
Es ist auch verwerflich sich als Minderjähriger auszugeben und sich so Vorteile zu erschleichen! Das ist genau der Grund warum es einen Rechtsruck in Europa gibt, weil sich keiner mehr eine Straftat benennen darf/soll wenn es sich um Flüchtlinge handelt! Das Roentgen gleich mit Nazimethoden zu vergleichen, ist doch sehr weit hergeholt! Bei Verdacht getrunken zu haben, müssen sie auch eine Blutanalyse über sich ergehen lassen! Ich meine bei dem was diese Kinder/Jugendlichen erlebt haben, ist eine Röntgenaufnahme ganz bestimmt nicht ihr schlimmstes Trauma also harmlos! Ich nehme ja an, dass das auf eine menschenwürdige Art & Weise geschieht!
Warum wäre in Luxemburg die Situation anders als im Ausland?
Dass Laurent Moser CSV jetzt im Wahlmodus ist und gerne auf dem Thema reitet hat schon jeder gemerkt!
Dat errënnert mech un vergaangen Zäiten! Déi mer hei am Land net méi wëllen hunn!