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Raubüberfall: Luxemburger Polizei sucht Hilfe im deutschen Fernsehen

Raubüberfall: Luxemburger Polizei sucht Hilfe im deutschen Fernsehen
In der deutschen Fernsehsendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" wird auch ein Kommissar aus Luxemburg zu Gast sein. Foto: dpa

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Die „Police grand-ducale“ und Kollegen vom Polizeipräsidium Trier haben am kommenden Mittwoch einen Auftritt in der ZDF-Show „Aktenzeichen XY … ungelöst“. Die Sendung will dabei helfen, echte Verbrechen aufzuklären.

Es geht um einen Raubüberfall, den Ganoven im April 2017 verübt haben. Auf einem Parkplatz zwischen Wincheringen und Palzem auf der deutschen Moselseite hatte ein Frau einen Autofahrer angehalten, indem sie eine Notlage vortäuschte. Dann hatte sie den 29-Jährigen zu einem Waldweg gelotst, wo er laut Polizei „unvermittelt von einem Mann bis zur Bewusstlosigkeit zusammengeschlagen wurde“.

Wieso Kommissar Sven Schuster von der Luxemburger Kripo deshalb im Fernsehen auftritt? Die Ermittler gehen von einem Zusammenhang mit einer gleichartigen Tat aus, die am 18. März 2017 in Luxemburg verübt worden war. Zwischen Ehnen und Lenningen war damals ein Motorradfahrer mit der gleichen Masche überfallen und ausgeraubt worden. Die beiden Tatorte liegen nur wenige Kilometer auseinander.

Auch ein weiterer Fall aus Trier kommt bei „Aktenzeichen XY … ungelöst“ zur Sprache: Der Porscheraub von 2016. In der Nacht zum 24. April 2016 drangen Autodiebe in das Betriebsgebäude eines Sportwagenhandels in der Trierer Rudolf-Diesel-Straße ein und entwendeten aus der Werkstatt und vom Betriebshof sieben hochwertige Porsche-Sportwagen. Der Wert der Flitzer: 600.000 Euro. Von den Autos – und den Tätern – fehlt bisher jede Spur.

E Bierger
27. Januar 2018 - 10.29

Zu Rëmeleng war ca. 1994, genee weess ech et elo net méi, e grausamen Duebelmord un 2 eelere Leit geschitt. Et gouf e Jonke Mann vu Rëmeleng ugeklot, deen awer an zweeter Instanz fräi gesprach gouf nodeems hien e gutt Joer am Prisong souz. Deemno misst de Schëllegen oder déi Schëlleg jo nach ëmmer op fräiem Fouss sinn. Et huet een dono ni méi eppes vun deem Fall héieren an ech froen mech, ob an déier Affär iwwerhaapt nom Fräisproch vum Ugekloten nach ermëttelt gouf resp. den Dossier och elo nach net zou ass.