Die Begründung: Der rechteckige Stein mit seinen acht Buckeln ist zwar charakteristisch. Aber seine Gestalt ist allein der Wirkung geschuldet: Die Form ermöglicht es, die Steine stabil aufeinanderzusetzen.
Für so genannte technische Lösungen aber wird kein dauerhafter Patentschutz gewährt, um Monopole zu verhindern. Firmen dürfen selbstentwickelte Produkte wie den Noppenstein nach europäischem Recht nur für eine begrenzte Dauer schützen. Für Lego galten Patentrechte bis in die 70er Jahre hinein.
Gegen den Versuch, Nachahmer durch den Markenschutz für den Lego-Stein weiterhin abzublocken, hatte der kanadische Konkurrent Mega Brands erfolgreich geklagt.
Mit seinem Urteil vom Dienstag bestätigte das Gericht die Niederlage von Lego und den Sieg von Mega Brands. Die Firma stellt identische Steine wie Lego her, nur sind die Mega Blocks eben wesentlich preiswerter.
Das rot-weiße Firmenlogo von Lego bleibt von dem Urteil unberührt.
(dapd)
De Maart

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