Die EU-Kommission wird Frankreich nicht wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Direktive über die Freizügigkeit der Menschen in Europa belangen. Das wurde am Dienstagmorgen aus dem Umfeld der Brüsseler Behörde bekannt. EU-Kommissarin Viviane Reding, zuständig für Justiz und Grundrechtsfragen, hatte Frankreich bis zum 15. Oktober gegeben, um ein Umsetzungsprojekt besagter Direktive vorzulegen. Das geschah am vergangenen Freitag.
Siehe auch:
Reding: „Eine Grundrechtekultur schaffen“
Reding werde am Nachmittag der EU-Kommission vorschlagen, die Prozedur gegen Frankreich einzufrieren, die Ende September eingeleitet worden war. Die Kommissarin hatte insbesondere die Ausweisungspolitik Frankreichs gegenüber den Romas scharf kritisiert. Diese möglicherweise diskriminatorische Haltung gegenüber einer Minderheit werde jedoch weiterhin geprüft, präzisierte man in Brüssel.
tageblatt.lu
De Maart

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