
„Die Kammer hat sich nach einer intensiven und langwierigen Beweisaufnahme nicht überzeugen können, dass er die Taten begangen hat“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Egnolff am Dienstag. Im Juni 2008 war der 51-Jährige vom Amtsgericht Trier zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die damalige Begründung: Er habe den Funk im deutsch-luxemburgischen Grenzraum mit Pieptönen beeinträchtigt und dadurch den Einsatz eines in Luxemburg stationierten Rettungshubschraubers behindert.
Im neu aufgerollten Prozess habe es 25 Verhandlungstage gegeben; mehr als 100 Personen seien gehört worden, sagte der Richter. All dies habe aber „zu einem Bild geführt, das im Ergebnis uneinheitlich ist“. Daher sei der Angeklagte in dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen. Die Kammer verkenne aber nicht, dass der 51-Jährige über ein Motiv verfügt habe. Laut erstem Urteil war der Grund persönlicher Hass auf seinen früheren Arbeitgeber, die Luxembourg AirRescue, die ihn 1998 gefeuert hatte.
Keine Zeugen
In vier von fünf Fällen hatte das Störmanöver keine Folgen für Patienten. Bei einem Patienten aber wurde die Behandlung verzögert, so dass dieser länger Schmerzen ertragen musste. Das in der Leitstelle der Saarburger Wache installierte Gerät sei jenes gewesen, von dem die Störungen verursacht worden seien, sagte Egnolff. Es habe sich aber kein Zeuge gefunden, der den Angeklagten als Täter gesehen habe. Es könnte daher auch ein Anderer in Betracht kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
De Maart

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