Freitag14. November 2025

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Jeder Sechste besitzt eine Waffe

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LUXEMBURG – Waffen werden fortan nicht nach Kaliber sondern nach ihrer Energie unterschieden. In Luxemburg gibt es laut Justizministeriums 84.821 Schusswaffen.

Die meistverbreitete Waffe ist das Karabinergewehr mit 32.372 Anmeldungen, erklärt Marc Müller vom Justizministerium auf Anfrage von Tageblatt.lu. Aber nur 18.500 Personen besitzen einen Waffenschein. Man zählt etwa 2.000 Jäger in Luxemburg. Waffen können bei 15 spezialisierten Händlern erworben werden. Des Weiteren gibt es im Großherzogtum 22 Schützenvereine. Mehrere Hundert Personen sind dort Mitglied und trainieren regelmäßig auf dem Schießstand.

Die Benutzung von Waffen zum Beispiel bei Überfällen ist selten. 2010 zählte die Polizei nur 43 bewaffnete Überfälle und 15 versuchte Überfälle mit einer Waffe. In 313 Fällen wurden Personen wegen unerlaubten Waffenbesitzes protokolliert. Im Polizeibericht kann man auch nachlesen, dass bei 13 Hausverweisen wegen häuslicher Gewalt verbotene Waffen im Spiel waren. Des Weiteren registrierte man letztes Jahr 3 Morde/Totschläge und 68 versuchte Tötungen via Waffengewalt. (rh/Tageblatt.lu)

In Luxemburg eine Schusswaffe zu kaufen, ist einfach. Der Käufer muss lediglich im Besitz eines gültigen Waffenscheines sein. Um diesen zu erlangen, reicht es, einen Antrag an das Justizministerium zu richten. Dort wird geprüft, ob der Antragsteller alle Kriterien erfüllt, um eine Schusswaffe besitzen zu dürfen. Das Dossier wird ebenfalls an die Polizei weitergereicht. Der Kandidat muss ein blütenweißes Strafenregister haben. Und er muss genau erklären, warum er die Waffe erwerben will (Schützenverein, Jagd, Sammlung usw.) Der Käufer eines Jagdgewehrs muss einen gültigen Jagdschein vorlegen, ein Sportschütze die Mitgliedkarte seines Vereins.

Man müsse aber zwischen Waffenbesitz und dem Tragen einer Waffe unterscheiden, sagte uns ein Polizeisprecher. Das Tragen einer Schusswaffe, zum Beispiel zum Selbstschutz sei nur in den seltensten Fällen erlaubt.

Zwei Monate Wartezeit

Nach etwa acht Wochen erhält der Bittsteller seinen Schein. Dieser hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, kann aber verlängert werden. Die Erlaubnis ist am Anfang nur für kleinkalibrige Waffen gültig. Erst nach der ersten Verlängerung des Scheins, die nach drei Jahren erfolgt, können Waffen größeren Kalibers gekauft werden.

Die Waffe darf zu Hause gelagert werden. Die Händler raten, die Waffe sicher in einem speziellen Schrank mit einem Schloss aufzubewahren. Die Waffe sollte nicht geladen sein. Verbindliche Regelungen gibt es in Luxemburg jedoch keine. Das Justizministerium spricht lediglich Empfehlungen aus und führt stichprobenartige Kontrollen durch.

Bei Verstößen gegen das Waffengesetz sind Geldstrafen zwischen 251 und 5.000 Euro vorgesehen, aber auch Gefängnisstrafen zwischen 8 Tagen und sechs Monaten je nach der Schwere des Vergehens.