Damit setzt die UEFA das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts nicht um. Diese Instanz hatte die Rückkehr der Mannschaft aus dem Wallis in diesen Wettbewerb gefordert. Stattdessen wartet die UEFA auf eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes (CAS). Das Exekutivkomitee des europäischen Dachverbandes habe laut Pressemitteilung nicht die nötigen Kompetenzen, um in diesem Fall eine Entscheidung zu treffen. Der CAS soll nun „im Interesse des Wettbewerbes entscheiden“.
Sion sieht die Chancen, vor dem Sportgerichtshof als Sieger hervorzugehen, als gering an, da „durch die Verbandelung dieses Gerichts mit der FIFA das Urteil schon vor der Anhörung fällt“, so Sion-Anwalt Zen Ruffinen am 28. September. Deshalb hatte der Schweizer Erstligist auch erwogen, die Klage vor dem CAS zurückzuziehen.
De Maart
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