2012 dürfte das Jahr der Rentenreform werden. Dann soll das Projekt im Parlament deponiert werden. Der Ministerrat werde das Projekt Anfang des Jahres definitiv verabschieden, so Sozialminister Mars di Bartolomeo gegenüber Tageblatt.lu.
Die große Neuerung wird sein, dass der verlängerten Lebenserwartung Rechnung getragen wird, auch wenn sich an den Einstiegskriterien nichts ändern wird. Anspruch auf eine Rente wird weiterhin jeder mit 57 Jahren haben, der vierzig Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Mit 60 kann sich verrenten lassen, der 40 Beitragsjahre aufweisen kann, wobei auch Ersatzjahre für Studien zählen. Das legale Rentenalter bleibt bei 65 Jahren.
Progressiv
Langsam und progressiv sollen die Menschen zum länger Arbeiten angehalten werden, so die Grundphilosopihe der Reform. Wer länger als zum Renteneintritt notwendig arbeitet, wird eine höhere Rente beziehen, als derjenige der gleich aus dem Berufsleben ausscheiden möchte. Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Menschen länger leben und länger ihre Rente genießen, so di Bartolomeo. Immerhin sei die Lebenserwartung in den letzten 50 Jahren um 11 Jahre gestiegen.
Der Wechsel erfolge progressiv, so der Sozialminister. Die im alten System angesammelten Beitragsjahre werden nach dem alten System angerechnet, jene nach der Reform geleisteten nach dem neuen Regime. Für Personen, die kurz vor der Rente stünden, würde sich demnach quasi nichts ändern.
100 statt 300 Euro
Wesentlich billiger soll die Nachzahlung von Beitragsjahren für jene Personen werden, die ihre Berufstätigkeit für kurze Zeit unterbrechen, weil sie beispielsweise ein Jahr Auszeit nehmen. Müssen derzeit mindestens 300 Euro monatlich an die Pensionskasse entrichtet werden, soll es in Zukunft nur noch ein Drittel dieses Betrags sein.
An den Grundprinzipien des aktuellen Rentensystems soll sich nichts ändern. Erhalten bleibt das Umlageverfahren, wonach die Berufstätigen die heutigen Renten zahlen. Die Beitragszahlung wird weiterhin paritätisch von Arbeitnehmer, Betrieb und Staat zu gleichen Teilen übernommen. Nicht in Frage steht auch das Rentenajustement, das die Pensionsbezüge an die Lohnentwicklung anpasst. Sollten jedoch die Ausgaben der Rentenkasse die Einnahmen übersteigen, müsste gebremst werden, meint di Bartolomeo. Parallel dazu würden auch die Beiträge angehoben. Zur Debatte stehen müsste dann auch der 2002 eingeführte sogenannte 13. Monat für die Rentner.
De Maart

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