Mittwoch12. November 2025

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Rückreiserecht hat Verfallsdatum

Rückreiserecht hat Verfallsdatum
(dpa-Archiv)

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LUXEMBURG - Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das Rückreiserecht von Asylbewerbern mit vorläufigem Aufenthaltserlaubnis bei einer Ausreise aus Europa verfallen kann.

Asylbewerber mit einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis für den Schengen-Raum können nicht damit rechnen, dass nach dem Verlassen Europas bei einer erneuten Einreise diese Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, für die Wiedereinreise sei vielmehr ein förmliches Rückreisevisum nötig. Falls ein Asylbewerber allerdings ein solches Visum habe, dürfe dies nicht nur für einzelne Orte eines Staates gelten.

Bei der Entscheidung ging es um einen Rechtsstreit in Frankreich: Eine Vereinigung zur Unterstützung Asylsuchender hatte geklagt. Sie wandte sich dagegen, dass Menschen aus Drittstaaten mit vorläufiger Aufenthaltserlaubnis, die für die Dauer der Prüfung des Asylantrags ausgestellt worden war, nicht wieder nach Frankreich zurückkehren konnten, wenn sie beispielsweise wegen familiärer Angelegenheiten kurzzeitig in ihre Heimat zurückkehrten. Wer während der Prüfung seines Asylantrages wieder in seine Heimat zurückkehre, brauche ein Rückreisevisum, urteilten die Richter in Luxemburg.