Der Wechsel von einer staatlichen Behörde zu einer anderen wird derzeit durch ein Gesetz vom 27. März 1986 geregelt. Dieses soll nun, wenn es nach den Ministern für den öffentlichen Dienst, François Biltgen und Octavie Modert, geht, an die aktuellen Begebenheiten angepasst werden. So soll der neue Gesetzestext unter anderem die neuen Staatskarrieren berücksichtigen.
Des Weiteren versprechen sich die beiden Minister von ihrem Gesetzentwurf einen Abbau unnötiger Bürokratie, etwa dadurch, dass die bisher für Administrationswechsel zuständige Kommission abgeschafft wird und die jeweiligen Anträge direkt an den zuständigen Minister zu richten sind.
Dieser muss anschließend prüfen, ob die nötigen Bedingungen für einen Wechsel erfüllt sind oder nicht und den Wechsel dementsprechend freigeben oder verbieten.
Dienstgrad und Lohn wird garantiert
Zu den zu erfüllenden Bedingungen zählt u.a., dass der Beamte für die ursprüngliche Behörde entbehrlich ist und die gewünschte Stelle offen steht und offiziell ausgeschrieben ist. In jedem Fall wird der Dienstgrad und die damit verbundene Entlohnung des betroffenen Beamten mit dem Wechsel in eine neue Behörde garantiert.
Vom neuen Gesetz betroffen wären die Verwaltungsbeamten, Mitglieder der Armee, der Polizei und des Zolls sowie die Bediensteten der Magistratur und der öffentlichen Einrichtungen.
Außerdem soll der Wechsel vom Staats- zum Gemeindedienst in beide Richtungen vereinfacht werden.
Ausgenommen von der neuen Regelung wären Beamte, welche sich noch in der „Stagezeit“ befinden.
De Maart

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