Bis dato gestaltete es sich relativ schwierig, genaue Statistiken und präzise Zahlen zu den Ersatzlehrern zu finden. Insgesamt arbeiten rund 10.000 Lehrer in Luxemburg. Diese verteilen sich auf die Lyzeen und die Grundschulen. Nun hat der Abgeordnete David Wagner von „déi Lénk“ über eine parlamentarische Anfrage präzise Zahlen zu den Ersatzlehrern beim Bildungsministerium beantragt.
Nach etwas längerem Warten auf das Antwortschreiben des Ministers – und nach dem Überschreiten der Antwortfrist – konnte das Ministerium dennoch konkrete Zahlen nennen.
Aus dem Antwortschreiben von Bildungsminister Claude Meisch geht also hervor, dass 2014/2015 im „Enseignement secondaire“ und im „Secondaire technique“ 1.138 Personen als „Chargés d’éducation“ gearbeitet haben. Davon haben 885 Personen einen unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI „contrat à durée indéterminée“) und 253 befinden sich in einem befristeten Vertrag (CDD „contrat à durée déterminée“).
Mehrere Kategorien
Was das „Enseignement fondamental“ betrifft, arbeiten hier 1.684 Personen als Ersatzlehrer. Sie werden jedoch in unterschiedliche Kategorien eingeteilt.
So gibt es zum einen die „Réserve de suppléants“ (698 Personen): Diese Ersatzlehrer haben alle einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dann gibt es die „Remplaçants CDD année entière“ (73 Personen). Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag, der sich jedoch über ein gesamtes Schuljahr erstreckt.
Die 169 „Remplaçants mensualisés“ haben ebenfalls einen befristeten Arbeitsvertrag, der sich in den meisten Fällen nicht über drei Monate erstreckt. Schließlich gibt es noch im „Fondamental“ die „Remplaçants payés par leçons“, sie machen den Großteil der Ersatzlehrer aus (744 Personen). Von ihnen werden nur einzelne Stunden ersetzt, also sie werden nur als kurzzeitige Vertretungen übernommen. Auch sie haben befristete Arbeitsverträge.
Die Verbeamtung
Die kürzlich beschlossene Reform des öffentlichen Dienstes sieht vor, dass einige Ersatzlehrer die Möglichkeit der Verbeamtung erhalten. Um diesen Status zu erreichen, müssen sie aber mindestens 15 Jahre unterrichtet haben und anstelle des Promotionsexamens das sogenannte „examen de fin de stage“ bestehen.
Hierfür sollten die Kandidaten unter anderem die nötigen akademischen und schulischen Qualifikationen aufweisen können und die drei Amtssprachen beherrschen.
Des Weiteren organisiert das „Institut de formation de l’Education nationale“ (IFEN) den betreffenden Ausbildungslehrgang zu dieser „stage“-Zeit. Das Bildungsministerium soll Meisch zufolge dabei sein, den diesbezüglichen Gesetzesentwurf zur Verbeamtung der „Chargés de cours“, der „Chargés d’éducation“ und der „Chargés d’enseignement“ zum Abschluss zu bringen.
Die Verbeamtung sei unter anderem Gegenstand der Verhandlungen zwischen dem Bildungsministerium und der Gewerkschaft der „Chargés de cours“ (ACEN) gewesen, bestätigt Meisch in seinem Antwortschreiben.
De Maart

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