2. Dezember 2025 - 18.18 Uhr
Akt.: 2. Dezember 2025 - 18.19 Uhr
Tod durch EisskulpturJustiz klagt zehn Personen in der Affäre um den tödlichen Unfall am Luxemburger Weihnachtsmarkt an
Bei dem tragischen Unglück, das sich am 24. November 2019 gegen 20.00 Uhr auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Place Guillaume II in Luxemburg-Stadt ereignete, kam ein zweijähriges Kind ums Leben, als eine aus mehreren Teilen bestehende Eisskulptur einstürzte. Das Berufungsgericht hat nun entschieden, dass neun physische und eine moralische Person sich vor Gericht verantworten müssen. Das teilt die Pressestelle der Justiz am Mittwochabend in einem Kommuniqué der Öffentlichkeit mit.
Zu den nun überwiesenen Personen zählen die Bildhauer, der gemeinnützige Verein Luxembourg City Tourist Office (die „moralische Person“), Mitarbeitende dieser Organisation sowie Bedienstete der Stadtverwaltung Luxemburg. Die zehn Beschuldigten werden sich vor einer Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten müssen. Ein konkreter Termin für dieses umfangreiche Verfahren steht derzeit noch nicht fest. Angestrebt wird jedoch eine Terminierung für das Sommerquartal 2026, soweit dies möglich ist. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe zwischen 500 und 10.000 Euro geahndet werden.
Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für alle Beschuldigten.
De Maart
Traurig, dass es so lange dauerte, bis die Justiz nun endlich etwas unternimmt, die armen Eltern...Termin 2026 für einen Unfall aus dem Jahr 2019!