Samstag29. November 2025

Demaart De Maart

JustizEuropäischer Gerichtshof stärkt homosexuelle Ehe

Justiz / Europäischer Gerichtshof stärkt homosexuelle Ehe
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in dieser Woche klargestellt, dass gleichgeschlechtliche Ehen in allen EU-Staaten anerkannt werden müssen Foto: Harald Tittel/dpa

Der Europäische Gerichtshof unterstützt die Rechte homosexueller Paare: Die Mitgliedstaaten sollen gleichgeschlechtliche Ehen ab sofort anerkennen und ins nationale Personenstandsregister übertragen.

Jakub Cupriak-Trojan und Mateusz Trojan heirateten in Deutschland. Beide Männer sind polnische Staatsbürger; einer verfügt zudem über die deutsche Nationalität. Zurück in Polen weigerten sich die Behörden, die Ehe anzuerkennen und ins nationale Personenstandsregister zu übertragen. Die Begründung: Nach polnischem Recht ist homosexuellen Paaren die Heirat untersagt. Die Männer zogen vor Gericht.

Verstoß gegen EU-Rechte

Polens Oberstes Verwaltungsgericht wandte sich mit dem Fall an den EuGH und der stellt jetzt klar: Die Ablehnung verstößt gegen das EU-Recht. Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, die rechtmäßig in einem anderen EU-Land geschlossen wurden. Unabhängig von der nationalen Gesetzgebung, die dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Pflicht ergibt sich, so der EuGH, aus den geltenden Grundfreiheiten in der EU.

Darunter fällt das Recht auf Freizügigkeit und Niederlassung (Art. 21 AEUV) sowie das Grundrecht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens und Nichtdiskriminierung (Art. 7 und 21 der EU-Grundrechtecharta). „Mit diesem Urteil hält der EuGH eindeutig fest: Die Anerkennung des Familienstands ist entscheidend für die Ausübung des Grundrechts der EU-Bürger auf Freizügigkeit innerhalb der EU“, kommentiert Katrin Hugendubel, Advocacy Director bei ILGA-Europe, die Entscheidung. „Die Europäische Kommission muss nun sicherstellen, dass dieses Urteil vom polnischen Staat und in der gesamten EU umgehend umgesetzt wird.“

LGBTIQA+-Feindlichkeit in Polen

Ob und wann Polen dem nachkommt, ist ungewiss. Bereits 2023 und 2024 ermahnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Staat für den mangelnden Schutz und die fehlende Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehepartner*innen. Folgenlos. 2019 geriet das Land wegen LGBT-freier Bezirke und Gemeinden in die Schlagzeilen. Die EU sowie zahlreiche Gemeinden in Luxemburg erklärten sich aus Protest zur LGBTIQA+ Freedom Zone. 2020 verhängte die EU-Kommission Sanktionen gegen sechs polnische LGBT-freie Gemeinden: Sie wies Förderanträge im Rahmen eines Städtepartnerschaftsprogramms zurück. Das polnische Justizministerium entschädigte die Gemeinden mit Geldern aus dem Fonds zur Unterstützung von Gewalt- und Justizopfern, der auf einer EU-Richtlinie basiert.

Polen ist derweil nicht der einzige EU-Mitgliedstaat, der die Urteile des EuGH missachtet. Hugendubel erinnert an den Coman-Fall: Ein schwules Paar kämpft seit 2018 in Rumänien um die Anerkennung seiner Ehe und um die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis einer der Männer. Damals entschied der EuGH, dass EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen für Aufenthaltsrechte nach dem EU-Freizügigkeitsrecht anerkennen müssen. Rumänien – in dem Land ist die homosexuelle Ehe ebenfalls verboten – setzte das nicht um.

Auswirkungen des Urteils

Durch die Entscheidung im Fall Jakub Cupriak-Trojan und Mateusz Trojan muss Rumänien gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, nun zu allen juristischen Zwecken anerkennen. Genauso wie Litauen oder Bulgarien – zwei weitere EU-Staaten, in denen homosexuellen Paaren die Eheschließung verwehrt wird – und alle anderen Mitgliedstaaten.

Die Entscheidung des EuGH passt zur Politik der EU. Die verabschiedete im Oktober ihre zweite LGBTIQ+-Gleichstellungsstrategie. Sie beinhaltet neue und alte Forderungen, wie die nach der EU-weiten Anerkennung von Regenbogenfamilien. Homosexuellen Paaren kann momentan nämlich auch die Elternschaft bei einem innereuropäischen Umzug abgesprochen werden.

Die Anwälte von Jakub Cupriak-Trojan und Mateusz Trojan halten jedenfalls fest: „Das Urteil des EuGH ist ein Meilenstein und eröffnet ein neues Kapitel im Kampf um die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in Polen.“