Montag3. November 2025

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GrenzgängerKippt die 19-Tage-Regelung für Luxemburg-Pendler?

Grenzgänger / Kippt die 19-Tage-Regelung für Luxemburg-Pendler?
Der Bund ist bereit, über die umstrittene 19-Tage-Regelung für Luxemburg-Pendler zu diskutieren Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa

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Der Bund zeigt sich bereit, die sogenannte 19-Tage-Regelung für Luxemburg-Pendler auf 24 Tage auszuweiten. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor.

Die Bundesregierung zeigt offenbar Bereitschaft, die sogenannte 19-Tage-Regel für Luxemburg-Pendler auszuweiten.

Was besagt die 19-Tage-Regel?

Laut Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg dürfen deutsche Beschäftigte im Nachbarland nicht länger als 19 Tage zu Hause arbeiten, sonst fallen sie unter die deutsche Steuerpflicht. Während der Corona-Pandemie war diese Regelung zeitweise ausgesetzt. Seit 30. Juni gilt wieder die sogenannte 19-Tage-Regel. Deutsche Grenzgänger werden im Homeoffice wieder steuerpflichtig, wenn sie mehr als 19 Tage in Deutschland arbeiten.

In einer unserer Redaktion vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigte die parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Katja Hessel, dass die Bundesregierung eine Ausweitung der sogenannten Bagatellregelung von 19 auf 24 Tage für angemessen hält. Bei einer darüber hinausgehenden Regelung seien die „fiskalischen Einbußen für Bund, Land und Gemeinden“ womöglich nicht tragbar.

Wörtlich heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Eine Ausweitung der 19-Tage-Regelung würde sich im Vergleich mit der bestehenden Regelung fiskalisch nur zugunsten von Luxemburg und zu Lasten des deutschen Fiskus – und damit auch zu Last des Haushalts der grenznahen Gemeinden und Städte – auswirken können.“ Wie hoch der Verlust für den deutschen Staatssäckel ausfalle, kann das Finanzministerium allerdings nicht beziffern.

Die Staatssekretärin bestätigte, dass Ende Juni ein Sondierungsgespräch mit Luxemburg stattgefunden habe, in dem über einen „potenziellen Änderungsbedarf“ des derzeitigen Doppelbesteuerungsabkommens gesprochen worden sei. Es sei dabei verabredet worden, „zeitnah“ mit entsprechenden Verhandlungen zu beginnen.

Das gilt für Belgier und Franzosen, die in Luxemburg arbeiten

Der Eifeler CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder spricht in diesem Zusammenhang von einer erfreulichen Entwicklung, „nachdem die Bundesregierung in den vergangenen Wochen und Monaten äußerst vage hinsichtlich ihrer Vorstellungen zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Luxemburg geblieben war“. Schnieder spricht sich jedoch für eine „deutlich großzügigere Ausweitung der 19-Tage-Regelung als die von der Bundesregierung avisierten 24 Tage“ aus. Zudem erwarte er von der Bundesregierung, dass sie sich unter anderem auf EU-Ebene stärker für eine grundsätzliche Anpassung und Harmonisierung aller Doppelbesteuerungsabkommen einsetze. Momentan dürfen Belgier, die in Luxemburg arbeiten, 34 Tage und Franzosen 29 Tage von zu Hause aus arbeiten, ehe sie in ihrem Heimatland steuerpflichtig werden.