Yves Mersch als Sachverständiger gefragt

Yves Mersch als Sachverständiger gefragt
(AFP/Daniel Roland)

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Das deutsche Verfassungsgericht beschäftigt sich mit der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und verhandelt erneut über zentrale Elemente der Euro-Rettungspolitik. Das Luxemburger EZB-Mitglied Yves Mersch ist als Sachverständiger gefragt.

Dabei geht es am Dienstag um das OMT („Outright Monetary Transactions“) genannte Programm zum notfalls unbegrenzten Ankauf von Anleihen kriselnder Euro-Staaten. Die EZB hatte das Programm, das bisher noch nie angewendet wurde, 2012 auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise in Aussicht gestellt.

Der Beschluss hatte damals in Deutschland heftige Kritik und tausende Klagen von Bürgern ausgelöst. Der Vorwurf lautet, die EZB überziehe ihr Mandat und finanziere im Zweifelsfall Krisenstaaten über die Notenpresse. Mit einem Urteil der Karlsruher Richter ist erst in mehreren Monaten zu rechnen. Für die Befürworter von OMT soll das Programm bereits Wirkung gezeigt haben, ohne jemals zum Einsatz gekommen zu sein: Allein die Ankündigung, dass die EZB notfalls einspringt und gezielt Bonds von Krisenstaaten aufkauft, sorgte damals für Beruhigung an den Finanzmärkten.

Freifahrtschein vom EuGH

Zu der mündlichen Verhandlung werden der Präsident der deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, und der Luxemburger EZB-Direktor Yves Mersch als Sachverständige erwartet. Die Verfassungsrichter hatten sich bereits 2013 damit befasst. Sie hatten aber dann 2014 überraschend das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt.

Der erteilte der EZB mit seinem Urteil im vergangenen Juni einen weitgehenden Freifahrtschein für OMT. Interessant dürfte deshalb werden, wie die Verfassungsrichter mit dem Urteil aus Luxemburg umgehen und ob sie die Bedenken ausreichend berücksichtigt sehen. Denn für sie ist entscheidend, ob OMT mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Kommt es zum offenen Konflikt zwischen Karlsruhe und dem EuGH, würde sehr viel Porzellan in Europa zerschlagen. Führende deutsche Wirtschaftsexperten hatten kürzlich den Verfassungsrichtern empfohlen, dem EuGH-Urteil zwar im Ergebnis zu folgen – nicht aber in der Begründung. Auf diese Weise könnten diese ihre Bedenken zum Ausdruck bringen, ohne dass ein harter Bruch mit dem EuGH die Folge wäre. So würde sich das Verfassungsgericht auch eine Prüfung künftiger EZB-Schritte vorbehalten.