Neuer Rückschlag für Uber

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Uber stößt in Europa auf neuen Widerstand. Nach Einschätzung des Generalanwalts am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) dürfen die Mitgliedstaaten illegale Fahrdienste wie den von UberPop rechtlich verfolgen und verbieten.

Die entsprechende Richtlinie müsse vorher nicht der EU-Kommission vorgelegt werden, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag. Einer Uber-Sprecherin zufolge wird der besagte Dienst in Frankreich in der Form nicht mehr angeboten. Die EuGH-Richter schließen sich oft der Analyse des Generalanwalts an, weichen in spektakulären Fällen aber manchmal davon ab. Das endgültige Urteil fällt üblicherweise in drei bis sechs Monaten.

Streit in Frankreich

Hintergrund ist ein Streit von Uber in Frankreich. Die Behörden dort verfolgen die lokale Uber-Tochter strafrechtlich, weil sie mit dem Dienst Uber Pop per Smartphone-App Passagiere und Fahrer zusammenbringt, letztere aber keine Berufskraftfahrer sind. Uber hingegen argumentiert, dass die Firma ein reiner Informationsdienstleister ist und Gesetze für die Personenbeförderung nicht anwendbar sind. Konkret geht es um einen Rechtsfall aus dem Jahr 2014, den ein Regionalgericht aus dem französischen Lille zur Klärung an den EuGH verwiesen hat.

Uber erklärte, es werde zunächst das Urteil abwarten. Der Fall beziehe sich auf die Vermittlung von Fahrten mit Privatpersonen, die 2015 eingestellt wurden. „Uber arbeitet heute in Frankreich ausschließlich mit Berufskraftfahrern.“

Folgen für die gesamte Sharing Economy?

Doch die mit 68 Milliarden Dollar bewertete Firma hat in Frankreich noch mehr Ärger: Vor einem Jahr verurteilte ein Pariser Gericht das Unternehmen und zwei Manager zu Geldstrafen.

Generalanwalts Szpunar bremste Uber bereits in einem ähnlichen Fall aus. Das Unternehmen sei ein Verkehrsdienstleister und müsse entsprechend kontrolliert werden, hatte er in einer Empfehlung Mitte Mai gesagt. Die finale Entscheidung steht noch aus.

Doch sollten die Luxemburger Richter seiner Einschätzung folgen, könnte sich das auch auf Firmen wie den Privatzimmervermittler Airbnb und den Essenslieferanten Deliveroo auswirken, da das Urteil als richtungsweisend für die sogenannte Sharing Economy gilt. In Deutschland ist Uber untersagt, Dienste mit Fahrern zu vermitteln, die keine Beförderungslizenz haben.