Wer Falschgeld produziert wird in der EU mit einer Höchststrafe von mindestens acht Jahren bestraft. Für das Verteilen von Blüten und falschen Münzen müssen die EU-Staaten indes mindestens fünf Jahre Gefängnis als Maximalstrafe vorsehen. Die EU-Finanzminister beschlossen am Dienstag in Brüssel diese Angleichung der Haftstrafen für Kriminelle. Das Gesetz erleichtert auch grenzüberschreitende Ermittlungen.
Nach der geplanten Veröffentlichung des Gesetzes im Juni haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationalem Recht zu verankern. Großbritannien und Dänemark machen nach Ratsangaben nicht mit.
Die verschärften Strafen sollen Kriminelle abschrecken. Seit Einführung des Euro-Bargelds 2002 haben Fälscher nach EU-Angaben einen finanziellen Schaden von mindestens 500 Millionen Euro angerichtet. Geldfälscher brachten zuletzt wieder mehr Euro-Blüten in Umlauf. So zogen die Fahnder nach Angaben der Europäischen Zentralbank im vergangenen Jahr 670.000 falsche Banknoten aus dem Verkehr, rund ein Viertel mehr als im Vorjahr.
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