29 Tage Telearbeit für Grenzgänger aus Lothringen

29 Tage Telearbeit für Grenzgänger aus Lothringen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Im Rahmen des Staatsbesuches des großherzoglichen Paares haben Frankreich und Luxemburg einen neuen Fiskalvertrag über Grenzgänger unterzeichnet. Grenzgänger aus Lothringen dürfen künftig an 29 Tagen im Jahr als Telearbeiter von zu Hause aus arbeiten. Darauf haben sich Luxemburg und Frankreich geeinigt.

Die luxemburgische Abgeordnetenkammer hat dem neuen Vertrag in der Woche vor dem Staatsbesuch bereits zugestimmt. Dieser erlaubt es den Grenzgängern, neun Tage mehr als zuvor von zu Hause zu arbeiten. Was zunächst gut klingt, entpuppt sich aber für die Franzosen als eine Verschlechterung: Ihnen gestattete der französische Fiskus bisher einen Tag pro Woche, erheblich mehr also als die 29 Tage des neuen Vertrags.

„Abwesenheitstage“ aus Luxemburg

Luxemburg ist eine internationale Plattform für die Arbeit von Grenzgängern. Sie reisen im Wesentlichen aus Frankreich, Deutschland und Belgien ein. Wenn die Grenzgänger das ganze Jahr über ohne Ausnahme in Luxemburg arbeiten, ergeben sich für sie keine Probleme. Da aber internationale Finanzinstitutionen und Fabriken internationaler Gruppen in Luxemburg ihren Sitz haben, müssen verschiedene Angestellte auch Dienstreisen nach Frankreich, Belgien, Deutschland oder in andere Länder – wie etwa die USA – antreten. Diese „Abwesenheitstage“ werden von den Steuerbehörden der Nachbarländer erfasst, wenn sie eine bestimmte Anzahl überschreiten. In diese Zählung fließen auch die Telearbeitstage ein.

Luxemburg hat, um die Rechtssicherheit in diesem Steuerbereich zu erhöhen, mit Deutschland, Belgien, Frankreich Verträge geschlossen, in denen die Zahl der Abwesenheitstage vom luxemburgischen Arbeitsplatz festgelegt worden ist. In Frankreich beträgt sie jetzt 29. Mit Belgien gilt ein Vertrag über 24 Tage, mit Deutschland über 19 Tage. Im Rahmen einer zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft und damit auch der Möglichkeit der Abwesenheit vom Arbeitsplatz wird der Bedarf steigen.

Bei den Sozialabgaben ist Europa bereits weiter. Hier gilt eine Direktive, die grenzüberschreitende Abwesenheit bis zu 25 Prozent der Jahresarbeitszeit gestattet, ohne dass Sozialabgaben im Land der Abwesenheit fällig werden.

MarcL
20. März 2018 - 12.19

Wéi dann? Eise Wirtschaftsminister wollt et dach esou maachen, dass Teleaarbecht favoriséiert gëtt. Am Duerchschnëtt 20% vun der Zäit doheem schaffen sollt dach en Deel vun der Léisung vum grenziwwerschreidendem Verkéiersproblem sinn. Do schéinen eis Nooperen net esou liicht z'iwwerzeegen ze sinn. Fir eis geet d'Rechnung net op an dobäi si mer zu engem stännege Wirtschaftswuesstum forcéiert, oder ?