Veruntreuung von Firmengeldern

Veruntreuung von Firmengeldern
(Tageblatt-Archiv/Jeff Lahr)

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Der 38-jährige Christian W. musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Veruntreuung von Firmengeldern und Dokumentenfälschung.

Im Jahr 2013 hatte er eine Firma gegründet, um die Sportveranstaltung Ironman 70.3 in Remich zu organisieren. Nach zwei Ausgaben musste seine Firma aber Konkurs anmelden. Er sei, so der Mann vor Gericht, nicht mehr in der Lage gewesen, für die amerikanische Franchisefirma zu zahlen.

Der Mann habe außerdem 3.000 Euro vom Firmenkonto für private Zwecke verwendet. W. betonte, dies habe er getan, weil er diese Summe ebenfalls von seinem privaten Kapital in die Firma gepumpt habe. Laut der Verteidigung liege beim Angeklagten keine böse Absicht vor, Firmengelder zu veruntreuen.

„Sündenbock“

In einem Interview mit Wort.lu im März 2015 hatte Christian W. gesagt, er habe „ein reines Gewissen“. Mit böser Absicht sei nichts geschehen, als Firma habe man ein Projekt gehabt, das hieb- und stichfest sei; allerdings habe man das Vorhanden-sein-Müssen von Liquiditäten stark unterschätzt. Einmal in Schieflage, habe man dies nicht mehr ausgleichen können. Auch persönlich habe er „nichts“ mehr gehabt. W. fühlte sich als „Sündenbock“, da er das Event mit allen Risiken aufgebaut habe, und dann hätte der Franchisenehmer ein „fertiges“ Produkt nur noch übernehmen müssen – und er sei für alle Probleme verantwortlich gemacht worden.

Die Staatsanwaltschaft hingegen meinte im Prozess, er habe große Fehler bei der Verwaltung begangen. Gefordert wurden eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldbuße. Das Urteil ergeht am 2. Februar.