Die weiteren Prozeduren im Fall „Schleck“

Die weiteren Prozeduren im Fall „Schleck“
(dpa)

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Am Sonntag wird die B-Probe von Frank Schleck geöffnet. Nach Bekanntgabe des Resultats wird der Internationale Radsportverband das Dossier an den luxemburgischen Verband FSCL weiterreichen.

Der luxemburgischen Verband FSCL gibt nach Erhalt des Dossiers „Frank Schleck“ den Fall an die nationale Anti-Doping-Agentur ALAD weiter. Die ALAD wird sich das Dossier anschauen:

Entscheidet die Organisation, dass eine Untersuchung erforderlich ist, geht der Fall weiter an den Conseil de discipline contre le dopage (CDD).
Die ALAD unter Präsident Roby Schuler funktioniert fortan als „procureur“.
Der CDD muss die beschuldigte Person anhören und wird nach Beratung ein Urteil fällen.

Berufung

Wenn Frank Schleck dann in Berufung gehen will, muss er sich an das Internationale Sportgericht CAS in Lausanne wenden.

Der Conseil supérieur de discipline contre le dopage in Luxemburg ist nur für die nationalen Angelegenheiten zuständig. Die internationalen Athleten müssen sich an den CAS wenden.

Fristen

Noch zu den Fristen: Die ALAD hat nach Erhalten des Dossiers 14 Tage Zeit, den CDD anzuschreiben. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen den beschuldigten Sportler anschreiben. Dann besteht im Anschluss eine Frist von 30 Tagen für die Anhörung.

Noch mal zurück zur Affäre Frank Schleck 2008: Die ALAD hatte den Fall zu den Akten gelegt. Der CDD war vor vier Jahren nicht angeschrieben worden.