Scharfes Anti-Doping-Gesetz

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Das deutsche Innenministerium und das Justizministerium haben einen Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz vorgelegt. Der Vorstoß geht erstaunlich weit und könnte bahnbrechende Konsequenzen haben.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Preisgeld-Entzug und uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit: Das neue deutsche Anti-Doping-Gesetz nimmt konkrete Formen an und würde im Falle der Umsetzung Sportbetrügern in Deutschland das Leben erheblich schwerer machen.

Der neue Gesetzentwurf aus den Bundesministerien für Justiz und Inneres, der dem Deutschlandfunk und der Berliner Zeitung vorliegt, geht wesentlich weiter als die bestehende Regelung. Demnach wird Doping zum Straftatbestand. Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit soll eingeführt werden, die eine Verschärfung der bislang gültigen Strafbarkeit für den Besitz „nicht geringer Mengen“ darstellt. Zudem sollen nicht nur wie bislang die Hintermänner, sondern auch Kaderathleten unter Strafe gestellt werden, wenn sie gedopt haben oder nur in Besitz von Dopingmittel sind. Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, auf Erwerb und Besitz sollen bis zu zwei Jahre Haft stehen. Infrage für eine Strafe sollen die derzeit 7.000 Sportler kommen, die im Testpool der NADA geführt werden.

Preisgelder sollen eingezogen werden

Auch Preisgelder sollen künftig eingezogen werden können, wenn auch nur der Verdacht besteht, dass Doping im Spiel gewesen ist. „Wenn das alles so umgesetzt wird wie nun offenbar angedacht, wäre das ein großer Schritt für die Zukunft der Dopingbekämpfung und im Interesse eines sauberen Sports und unserer Spitzensportler“, sagte Clemens Prokop dem SID. Der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) war als strikter Befürworter eines scharfen Anti-Doping-Gesetzes zuletzt im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) immer wieder ausgebremst worden.

Der DOSB, der einer derart tiefgreifenden Gesetzesreform wie nun angedacht bislang ablehnend gegenüberstand, will die Vorlage prüfen und zunächst keine Einschätzung abgeben, hieß es auf Anfrage. Die Sportgerichtsbarkeit soll das neue Gesetz nicht aushebeln, eine Befürchtung, die beim DOSB im besonderen Maße ausgeprägt ist.