Ein Staatsstreich ist keine Demo

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Spaniens Richter kritisieren ihre deutschen Kollegen, weil der katalanische Separatist Puigdemont nicht ausgeliefert wird.

Spaniens Richter kritisieren ihre deutschen Kollegen. Dass der katalanische Separatist Puigdemont nicht wegen der Anklage der Rebellion ausgeliefert wird, weil keine Gewalt angewandt wurde, sei „nicht vernünftig“.

Von unserem Korrespondenten Heinz Krieger

Oberste Richter sind für ihre Zurückhaltung bekannt. Auch in Spanien. Doch die Argumentation der Richter am Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein hat die Madrider Juristen empört. Die hatten die Ausrufung der Unabhängigkeit Kataloniens durch Carles Puigdemont mit der Demonstration gegen die Startbahn West des Frankfurter Flughafens verglichen und waren zu dem Ergebnis gekommen, dass in Katalonien anders als in Hessen keine Gewalt angewandt worden sei. Also sei der Anklagepunkt „Rebellion“ gegen den Ex-Regionalpräsidenten nicht stichhaltig. Er dürfe nicht deswegen ausgeliefert werden.

Rebellion im spanischen Strafrecht entspricht dem „Hochverrat“ gegen den Bund oder ein Land im deutschen Recht. Und zum Hochverrat gehöre Anwendung oder Androhung von Gewalt, sonst sei der Vorgang nicht strafbar, ist die deutsche Argumentation. Das norddeutsche Gericht zieht einen Vergleich mit den gewalttätigen Demonstrationen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens 1981. So etwas habe es aber im Zusammenhang mit dem vom spanischen Verfassungsgericht für illegal erklärten Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober in Katalonien nicht gegeben.

Vergleich unzulässig

Das Oberste Gericht in Madrid hält diesen Vergleich des Versuchs der Abspaltung eines Landesteils eines demokratischen Staates mit einer Umweltschützer-Demo für „nicht vernünftig“. In einem Beschluss zur Abweisung der Haftbeschwerde eines der wegen Rebellion Angeklagten erklärte das Höchstgericht: „In unserem Fall handelte es sich nicht um den Ausbau einer der Pisten des Flughafens Prat (von Barcelona) und den Protest Tausender von Demonstranten dagegen.“ Zwei Jahre lang hätten die Verantwortlichen in Barcelona das spanische und auch regionale Rechtssystem „scheibchenweise“ ausgehöhlt, „grundlegende Gerichtsurteile“ missachtet und dann mit Unterstützung der Massen auf der Straße nach einem verfassungswidrigen Referendum die Abtrennung eines Teiles Spaniens zu vollziehen versucht.

Verfassungsbruch

Die Stimmung unter spanischen Juristen ist aufgeheizt. Man versteht nicht, dass der „Putsch“ Puigdemonts, der nur durch das Eingreifen der Zentralregierung erfolglos blieb, in den Medien und jetzt auch von einem Gericht nur als eine Art politischer Meinungsbekundung dargestellt werde und nicht als Bruch der Verfassung. In der spanischen Verfassung heißt es unmissverständlich in Artikel zwei: „Die Verfassung stützt sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier, und anerkennt und gewährleistet das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen, die Bestandteil der Nation sind, und auf die Solidarität zwischen ihnen.“ Autonomie hat Katalonien, aber keine eigenstaatliche Souveränität.

Auslieferung nur bei einem Massaker?

Und sie hätten dabei auch in Kauf genommen, dass es zur Gewalt kommen würde. Die Regierung in Madrid habe 6.000 Polizeibeamte nach Katalonien geschickt, um die illegale und gerichtlich verbotene Volksabstimmung zu verhindern, erinnert das Oberste Gericht. Dennoch hätten die inzwischen wegen Rebellion Angeklagten – darunter auch Puigdemont – „ihren Plan verfolgt und rund zwei Millionen Menschen auf die Straße gerufen, um illegal abzustimmen“. Dabei sei es in mehr als hundert gut dokumentierten Fällen zu Gewalt gegen die Staatsmacht gekommen. „Wenn wir deutlich mehr Polizeibeamte eingesetzt hätten, dann wäre es sehr wahrscheinlich zu einem Massaker gekommen.“ In dem Fall wäre es „sehr gut möglich“, dass das deutsche Gericht anders über den Vollzug des europäischen Haftbefehls gegen Puigdemont entschieden hätte.

Pflicht zur Auslieferung

Rechtswissenschaftler Enrique Gimbernat, der an der Madrider Universität lehrt und seinen Doktor an der Universität Hamburg gemacht hat, erläutert in einem ausführlichen Artikel in der Tageszeitung El Mundo, Deutschland sei „verpflichtet, Puigdemont auszuliefern“. Er verweist auf das deutsche Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), das sich auf das gegenseitige Vertrauen in das Rechtssystem des jeweils anderen Staates stütze. Er kommt zu dem Schluss, dass im Rahmen des Europahaftbefehls ein Staat auch dann ausliefern müsse, wenn eine Straftat in dem um Auslieferung ersuchenden Staat vorliege, die im eigenen Staat – in diesem Fall Deutschland – so nicht unter Strafe stehe.

Beneke John
19. April 2018 - 16.11

Diese Richter müssen riesige Pfannkuchen und keine kleine Gurkenscheiben auf den Augen tragen, wenn ich mir die Bilder von den Demos ins Gedächtnis zurückrufe, sehe ich tausende von friedlichen Menschen jedes Alters die dann von rücksichtslos auf sie einschlagenden Guardia civil Schergen, diese stammen in ihrer Aufstellung noch aus der berüchtigten Garde Francos her, um dann solche Behauptungen aufzustellen, einfach peinlich. Hier kann man nicht mehr von Richtern sondern von Rechtsverdreher sprechen!