Die Tretmine des Felix Braz

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Als Felix Braz seinen Entwurf zum Vermummungsverbot vorstellte, stand die Regierung noch geeinter in der Öffentlichkeit. Doch je näher die Parlamentswahlen rücken, desto bröckelnder die Gemeinsamkeiten zwischen den drei Koalitionsparteien. 

„Es ist kein Geheimnis, dass weder Felix Braz noch die Grünen solch eine Maßnahme mit Begeisterung gefordert haben“, erklärte Meris Sehovic, Sprecher der jungen Grünen, vor ein paar Monaten dem Tageblatt gegenüber. Damals, mitten in der Sommerpause, hatte Justizminister Felix Braz („déi gréng“) seinen Gesetzentwurf gerade vorgestellt und die Jugendabteilung seiner Partei zeigte sich alles andere als begeistert über diesen Schritt. Der Gesetzentwurf zum Vermummungsverbot (auch „Burka-Verbot“) entpuppt sich für Justizminister Felix Braz als einer der politisch wohl brenzligsten, an die er sich in dieser Legislaturperiode herangetraut hat.

Der Text ist ein Zugeständnis an den Koalitionspartner LSAP, der einen entsprechenden Entwurf unter dem Gesichtspunkt der Laizität in Luxemburg schon lange fordert. Es war auch Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP), der die Debatte innerhalb der Regierung lostrat, als er sich im April 2016 öffentlich gegen die Burka aussprach, obwohl die Regierung immer wieder beteuert hatte, dass ein entsprechendes Gesetz nicht notwendig sei. Die endgültige Entscheidung fiel Ende Januar dieses Jahres. Die Regierung beauftragte den grünen Justizminister, einen Entwurf auszuarbeiten. Damals standen die Regierung und ihre entsprechenden Parteien noch geeint in der Öffentlichkeit.


Die Kritik des Staatsrats

Der Staatsrat hat in seinem Gutachten vier Punkte im Gesetzentwurf von Justizminister Felix Braz beanstandet.

1.

Laut Gesetzesprojekt ist es verboten, sich im öffentlichen Transport zu vermummen. Der Staatsrat weist darauf hin, dass unklar sei, was mit „öffentlichem Transport“ gemeint ist. Das Ministerium entscheidet mit den Unternehmen, welche Fahrzeuge in welche Kategorie fallen. Der Begriff „öffentlicher Transport“ müsse präzisiert werden.

2.

Gleiches gelte für das Verbot, sich in einem Schulgebäude zu vermummen. Wie sieht es mit Privatschulen aus? Wird die Vermummung dort erlaubt? Wenn ja, wie sieht es mit Klassenräumen in öffentlichen Schulen aus, in denen das Angebot einer Privatschule gelehrt wird? Auch hier will der Staatsrat noch weitere Details darüber, wann das Gesetz greift und wann nicht.

3.

Auch bei den „Gebäuden, in denen ein öffentlicher Dienst verrichtet wird“, sei die Formulierung nicht klar genug. So fragt sich der Staatsrat, ob beispielsweise ein Konzert in der Philharmonie als öffentlicher Dienst gilt.

4.

Die letzte Beschwerde des Staatsrates bezieht sich auf die Krankenhäuser. Der Entwurf sah vor, dass der Direktor bei Langzeitpatienten entscheiden kann, ob sie sich vermummen dürfen oder nicht. Es könne aber nicht an einem Direktor liegen, das Gesetz so umzusetzen, wie es ihm gefällt, meint der Staatsrat. Auch müsse geklärt werden, ab wann ein Patient als „Langzeitpatient“ gilt.


Als Braz das Gesetz im August, mitten in der Sommerpause, vorstellte, war klar: Es handelte sich um einen Kompromiss. Es würde zwar ein Verbot geben, aber nicht im gesamten öffentlichen Raum, sondern nur in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln. Braz konnte als Grüner sein Gesicht wahren, ohne den Koalitionspartner zu verprellen. Doch mittlerweile sind die Gemeindewahlen vorbei und die Parlamentswahlen finden in weniger als einem Jahr statt.

Wirtschaftsminister Etienne Schneider (LSAP) hat schon öffentlich erklärt, dass er im nächsten Jahr antreten werde, um Premierminister zu werden und die DP zeigt Kante, indem sie sich auf immer liberalere Positionen beruft. Inmitten der beiden sich zankenden Koalitionspartner: der grüne Felix Braz und sein „Burka-Verbot“, das wieder im Mittelpunkt der Öffentlichkeit steht, weil der Staatsrat den Entwurf kritisiert hat.

Burka oder doch Vermummung?

Fragt man ihn, ob er hinter dem Text steht, betont er als Erstes: „Es ist ein Text der Regierung, den alle Parteien gemeinsam im Regierungsrat abgesegnet haben.“ Er fügt hinzu, dass er hinter dem Text in seiner aktuellen Fassung stehe.

Bei der LSAP sieht das offenbar anders aus. Kaum war das Gutachten des Staatsrates veröffentlicht, schrieb LSAP-Fraktionschef Alex Bodry auf dem Kurznachrichtendienst Twitter: „Nicht nur der Regierungstext zum Vermummungsverbot muss nachgebessert werden, auch die CSV/ADR-Initiative. Chance für einen Kompromiss?“

Tatsächlich hatte der Staatsrat auch die Gesetzesvorschläge der CSV und der ADR unter die Lupe genommen, die sich beide am französischen Modell, also an einem Verbot im gesamten öffentlichen Raum, orientierten. Der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar antwortete prompt: „Im Gegensatz zum Regierungstext muss der CSV-Vorschlag nur in einem Punkt nachgebessert werden und auf diesem präzisen Punkt ist die CSV sicherlich zu einem Kompromiss bereit.“

Mit Braz abgesprochen war das sicherlich nicht. Er erklärte im Gespräch mit dem Tageblatt, dass eine Ausweitung des Gesetzes auf den gesamten öffentlichen Raum nicht in Frage komme. Das Teilverbot sei die optimale Lösung, auch um Problemen, wie es sie beispielsweise in Österreich gab, aus dem Weg zu gehen. Dort trat kürzlich ein Vermummungsverbot im gesamten öffentlichen Raum in Kraft und es kam zu den skurrilsten Situationen.

So wurden beispielsweise Radfahrer gestoppt, die mit einem Schal ihr Gesicht vor Wind und Regen schützten, oder Musiker, die in einer Geschäftsstraße der Hauptstadt Wien schon seit Jahren mit Pferdemasken auftraten.

Dass Braz das Gesetz so nicht wollte, zeigt sich auch dadurch, dass er seine Gesprächspartner in Interviews immer wieder ausbremst, wenn sie von einem „Burka-Verbot“ reden. Es handele sich um ein Vermummungsverbot, korrigiert er immer wieder. Trotzdem spricht er von „frauenrechtlichen Gründen“, wenn man nach seinen Motivationen für ein entsprechendes Gesetz fragt. Damit gibt er indirekt zu, dass das Gesetz sich in erster Linie an Frauen mit Schleier im Gesicht richtet. Braz wird sich jedenfalls noch weiter mit dem Text auseinandersetzen müssen.

Dieser muss nun umgeschrieben und erneut dem Staatsrat vorgelegt werden. Wenn alles schiefgeht, wird der Text ganz kurz vor den Wahlen im Parlament zur Abstimmung stehen. Dann wird Braz ihn noch einmal öffentlich verteidigen müssen, bevor er das Kapitel Vermummungsverbot zu den Akten legen kann.


Die beiden Gesetzesmodelle

Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch beim „Burka-Verbot“. Zwei Modelle haben sich bisher herauskristallisiert. In Frankreich hat man sich für ein Verbot im gesamten öffentlichen Raum entschieden. Das wurde von einer Französin vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg angefochten. Das Gericht erklärte aber, dass diese Entscheidung bei der Politik liegt. Das gilt aber nur, wenn das Gesetz mit dem „vivre ensemble“ begründet ist, wenn also die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft anders nicht gut zusammenleben könnte.
Des Weiteren müsste das Gesetz verhältnismäßig zum angegangenen Problem sein. Das zweite Modell, für das sich auch Luxemburg entschied, entstand in den Niederlanden. Laut diesem Text ist es erlaubt, sich in der Öffentlichkeit zu verschleiern. Das „Burka-Verbot“ greift nur in öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel in Schulen oder Ministerien, und im öffentlichen Transport.


Muller Guy
23. November 2017 - 10.14

Den Här Braz mat senger Sturheet steht ziemlech leng do denken ech. Souguer, op déi meschten Greng wéi hien denken bezweiwelen ech. Wann hei am Land en Referendum iwert den "Burka-Verbout" géing gemach gin wir d'Resultat ähnech wéi beim leschten Referendum. Virwat bleiwt den Minister dann sou stur? Virwat respektéiert hien den Wellen vun den Wieler net. Wellt hien, mat sengem Klatzkapp, dass d'Leit bei denen nächten Wahlen sollen CSV stemmen? Den Här Braz as nees en Beispiel den beweist wéi weit dass eis Regierung vun hieren Wieler weg as. Un d'CSV; Bleiwt beim dem wichtigen Thema um Ball. Den Wieler belount iech. Ech war nach nie en CSV-Wieler, sin awer um Wee, Här Braz!!