Der Fall Puigdemont geht in die nächste Runde

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Von unserem Korrespondenten Ralph Schulze

Neue Runde im Auslieferungsstreit um den katalanischen Separatistenchef Carles Puigdemont: Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holsteins kündigte am Dienstag an, dass sie beim Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig nun definitiv die Auslieferung des früheren Ministerpräsidenten Kataloniens an Spanien beantragen werde. Die Anklagebehörde befürwortet eine Auslieferung wegen der Vorwürfe der Rebellion, des schweren Landfriedensbruchs und der Veruntreuung von Steuergeldern.

Allerdings folgte kurz darauf der Dämpfer: Die Oberlandesrichter lehnten die Auslieferungsgründe der Rebellion und des Landfriedensbruchs in einer neuen Stellungnahme ab. Nur den Vorwurf der Untreue sehen die Richter, wie schon in einem früheren vorläufigen Beschluss, als möglichen Auslieferungsgrund an. Obgleich sie weiterhin Zweifel an diesem Tatvorwurf haben, die auch durch das von Spanien nachgelieferte „widersprüchliche Material“ nicht ausgeräumt worden seien.

Damit blieben die Oberlandesrichter, die letztlich die Entscheidung über die rechtliche Zulässigkeit der Auslieferung treffen müssen, bei ihren Bedenken in Sachen Auslieferung. Schon im April hatten sie eine Überstellung an Spanien wegen des Vorwurfs der Rebellion abgelehnt. Damalige Begründung: Der im deutschen Recht für diesen Vorwurf vergleichbare Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, „weil es an dem Merkmal der Gewalt fehle“. Nach Meinung der Richter hat sich diese rechtliche Einordnung bis heute nicht geändert.

Keine erhöhte Fluchtgefahr

Der Forderung der Puigdemont-Anwälte, den von Spaniens Justiz im März erlassenen europäischen Haftbefehl gegen den Politiker aus formalen Gründen für ungültig zu erklären, folgte das OLG aber nicht. „Nach jetzigem Prüfungsstand“ sei der Haftbefehl „eine taugliche Grundlage“ für das Auslieferungsverfahren. Zugleich lehnte das OLG einen neuen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, Puigdemont in Auslieferungshaft zu nehmen, am Dienstag ab. „Das Oberlandesgericht sieht nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens keine erhöhte Fluchtgefahr von Carles Puigdemont, so dass dieser auf freiem Fuß bleibt.“

Der Separatistenführer war am 25. März in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Am 5. April ließ ihn das OLG jedoch unter Meldeauflagen und bis zu einer endgültigen Auslieferungsentscheidung frei. Seitdem hält sich Puigdemont in Berlin auf.

Wie lange es noch bis zu einer endgültigen Beschluss im Auslieferungsverfahren dauert, blieb am Dienstag unklar. OLG-Sprecherin Christine von Milczewski sagte: „Wann mit einer abschließenden Entscheidung des 1. Strafsenats über die Zulässigkeit der Auslieferung zu rechnen ist, ist derzeit noch offen.“ Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie derzeit den formellen Antrag an das OLG vorbereite, „die Auslieferung für zulässig zu erklären“.

Die Frage nach der Verantwortung

Spaniens Oberster Gerichtshof, der die Ermittlungen gegen Puigdemont führt, hatte in den letzten Wochen reichhaltiges Untersuchungsmaterial nach Deutschland geschickt. Etwa Videos, welche Gewalttätigkeiten gegenüber spanischen Sicherheitskräften am Tag des von Puigdemont durchgesetzten illegalen Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober 2017 zeigen. Daraus folgerte die deutsche Anklagebehörde: „Die Ausschreitungen hatten ein solches Ausmaß, dass die Generalstaatsanwaltschaft davon ausgeht, dass auch wegen des Vorwurfs der Rebellion auszuliefern ist.“ Diese Gewalttätigkeiten habe Puigdemont als „Hintermann“ zu verantworten.

Im laufenden Auslieferungsverfahren müssen die deutschen Behörden prüfen, ob die Puigdemont von Spanien angelasteten Taten auch nach deutschem Recht strafbar sind; nur dann wäre eine Auslieferung nach Spanien rechtens. Eine Beweisaufnahme, in der darüber entschieden wird, ob die Anschuldigungen auch zutreffend sind, steht den deutschen Behörden laut den europäischen Auslieferungsregeln nicht zu. Dafür wäre dann, im Strafprozess gegen Puigdemont, Spaniens Oberster Gerichtshof zuständig.

Doch der Prozess gegen Puigdemont liegt noch in weiter Ferne. Puigdemonts Anwälte kündigten an, im Falle eines Auslieferungsbeschlusses, der nach derzeitigem Stand wohl nur wegen des Verdachts der Untreue erfolgen könnte, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und dort eine Überstellung an Spanien anzufechten. Das letzte Wort über Puigdemonts Zukunft ist also vermutlich noch lange nicht gesprochen.

Robert Polfer
23. Mai 2018 - 2.12

Jo kloer war dat Rebellioun an massiven Unruhestifter . Auslieweren ass korrekt .