Das Burkaverbot im Fokus

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Was wird sich ändern?

Bisher ist es in Luxemburg lediglich über Gemeinderegelungen möglich, ein Burkaverbot einzuführen. Anfang 2017 war es in 47 von 105 Gemeinden verboten, sich vermummt im öffentlichen Raum aufzuhalten. Wie die Justizkommission in ihrem Bericht festhält, sind diese Gemeinderegelungen sehr verschieden, sodass sogar die Polizei nicht so richtig weiß,
wo sie dran ist.

Wird der Gesetzentwurf von Justizminister Félix Braz („déi gréng“) am Donnerstag im Parlament angenommen, wird es in Zukunft landesweit an verschiedenen öffentlichen Orten verboten sein, vermummt zu sein. Zu diesen Orten gehören beispielsweise Schulen – sowohl öffentliche wie auch private –, der öffentliche Transport oder verschiedene staatliche Gebäude wie Polizeikommissariate. Im öffentlichen Raum an sich, also auf der Straße, wird man auch in Zukunft vermummt sein dürfen. Auch ausgeschlossen sind kulturelle Institutionen wie beispielsweise das Mudam oder die Philharmonie. Das Vermummungsverbot gilt nicht für jeden. Nicht betroffen sind Sportler, wie beispielsweise Fechter, Künstler, wie beispielsweise Theaterschauspieler, die eine Maske tragen, Besucher von traditionellen Festen, wie beispielsweise Karneval, und Menschen, die wegen ihrer Gesundheit ihr Gesicht verschleiern müssen.

Ein Verstoß gegen das Gesetz wird mit einer Strafe von 25 bis 250 Euro geahndet. Wiederholungstätern droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zwölf Tagen.
Die Gemeinderegelungen werden weiter bestehen bleiben. Das bedeutet, dass wenn in einer Gemeinde bisher die Vermummung im gesamten öffentlichen Raum verboten war, dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Braz hat verzichtet, mit seinem Gesetz Menschen zu kriminalisieren, die andere zwingen, sich zu vermummen. In einer Sitzung der Justizkommission meinte er hierzu, dass auch im Ausland eine entsprechende Kriminalisierung die Ausnahme sei.


Das Vermummungsverbot in der EU

Frankreich war im April 2011 das erste EU-Land, das ein Vermummungsverbot einführte. Die Entscheidung löste damals heftige Debatten in der ganzen Union aus. Während einige Länder, wie z.B. Belgien, kurz nach Frankreich auch ein Verbot im gesamten öffentlichen Raum einführten, entschieden sich andere, wie z.B. die Niederlande, für ein entschärftes Verbot.

Die Verbote sind auch in den Ländern, in denen sie eingeführt wurden, nicht unumstritten. In Österreich hält die Debatte weiter an, obwohl die Vermummung im öffentlichen Raum dort seit etwas mehr als einem halben Jahr verboten ist. So kam es in dem Land zum Beispiel kurz nach der Einführung im Oktober des vergangenen Jahres zu kuriosen Situationen, bei denen eine Fahrradfahrerin, die sich vor der Kälte schützen wollte, und ein Straßen-Clown abgemahnt wurden.

Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat mittlerweile in mehreren Fällen das Verbot sowohl in Frankreich als auch in Belgien als rechtens erklärt.

Es gehe darum, das Zusammenleben zu wahren. In Deutschland will lediglich die AfD ein Burkaverbot im gesamten öffentlichen Raum einführen. Die anderen Parteien, sogar die rechtskonservative CSU, argumentieren dagegen und erklärten, dass die Religionsfreiheit und somit das Grundgesetz in Deutschland über einem möglichen Verbot stehe.

In den Niederlanden gilt das Burkaverbot seit November 2016. Luxemburg wird zu großen Teilen die dortige Gesetzgebung übernehmen. Im Land gilt ein Vermummungsverbot in Schulen, Behörden und im öffentlichen Verkehr. Auf der Straße und im restlichen öffentlichen Raum kann sich jeder weiterhin kleiden, wie er will. Verstöße werden mit 405 Euro geahndet.

In Frankreich gilt das Burkaverbot seit April 2011. Hier ist die Vermummung im gesamten öffentlichen Raum verboten. Als Vorreiter wurde die französische Gesetzgebung zum Vorbild für viele anderen EU-Länder, die seitdem nachgezogen sind. In der französischen Gesetzgebung steht es auch unter Strafe, jemand anderes zu zwingen, sich zu verschleiern.


Die verschiedenen Verschleierungen

Hidschab

Der Hidschab ist die in der muslimischen Welt am weitesten verbreitete Verschleierung. Die Frau trägt ein Tuch um den Kopf, das Haare und Schultern verdeckt. Das Gesicht bleibt frei. Der Hidschab fällt nicht unter das luxemburgische Vermummungsverbot.

Tschador

Der Tschador wird vor allem im Iran getragen. Es handelt sich hierbei um ein Tuch, das sowohl den ganzen Körper als auch Haare und Schultern verdeckt. Das Gesicht bleibt, genau wie beim Hidschab, frei. Der Tschador fällt nicht unter das luxemburgische Vermummungsverbot.

Nikab

Der Nikab verdeckt sowohl den ganzen Körper als auch Haare, Schultern und Gesicht der Frau. Es bleibt lediglich ein Schlitz für die Augen frei. Er wird vor allem in den Golfstaaten getragen. Der Nikab fällt unter das luxemburgische Vermummungsverbot.

Burka

Bei der Burka ist nichts mehr vom Gesicht der verschleierten Person zu sehen. Nicht einmal die Augen, die hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt sind. Diese Form der Vermummung wird vor allem in Afghanistan und Pakistan getragen. Die Burka fällt unter das luxemburgische Vermummungsverbot.


„Das ist eine Prinzipienfrage“

Lange wurde in Luxemburg über das Thema diskutiert. Am nächsten Donnerstag ist es so weit: Nicht weniger als drei Gesetzentwürfe werden dem Parlament zur Abstimmung vorliegen. Zwei davon sind sogar identisch.

„Das ist abgeschrieben!“ Der ADR-Abgeordnete Gast Gibéryen war sauer, als das luxemburgische Parlament im Dezember 2015 über die Zulässigkeit eines CSV-Vorschlags diskutierte. Der Text, der die Vermummung im gesamten öffentlichen Raum verbieten wollte, war im Juli 2014 bereits von Gibéryens Parteikollegen Fernand Kartheiser eingereicht worden. Beide inspirierten sich am französischen Gesetz und beide waren juristisch identisch. Kartheisers Text war zu dem Moment schon auf dem Instanzenweg und sogar die Regierungsparteien sahen nicht ein, wieso der gleiche Text ein zweites Mal eingereicht wurde.

CSV-Fraktionschef Claude Wiseler eilte seinen beiden Parteikollegen Laurent Mosar und Gilles Roth, die den Vorschlag eingereicht hatten, zur Hilfe: „Wir lassen uns von keinem sagen, was wir wann zu tun haben.“ Die beiden Texte seien nicht identisch, weil die Beweggründe ganz andere seien. Tatsächlich schreibt Kartheiser in seinem Text, dass er Burka und Nikab verbieten will, während Roth und Mosar schreiben, dass ihr Vorschlag nicht nur die Vollverschleierungen ins Visier nimmt.

Dass die CSV überhaupt einen Text einreichte, ist auf eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zurückzuführen. Sowohl Premier Xavier Bettel (DP) als auch Justizminister Félix Braz („déi gréng“) vertraten damals den Standpunkt, dass ein nationales Verbot nicht notwendig sei. Immerhin gebe es die Möglichkeit, die Vermummung auf kommunaler Ebene zu verbieten. Die Meinung der Regierung hat sich mittlerweile geändert. Am nächsten Donnerstag wird neben den ADR- und CSV-Vorschlägen auch ein Entwurf der Regierung zur Abstimmung vorliegen.

Bei den Regierungsparteien umstritten

Wie es genau zur Kehrtwende der Regierung kam, ist unklar. Sowohl CSV als auch ADR sind der Überzeugung, dass es ihr Verdienst ist. „Ohne unsere Initiative wäre es nie zu der Abstimmung gekommen“, meint Kartheiser. „Nachdem die CSV unseren Text übernommen hat, begann die Kompromisssuche innerhalb der Regierung“, sagt der Abgeordnete. Auch Gilles Roth, der Berichterstatter für den CSV-Vorschlag, behauptet: „Wegen des Drucks der beiden Gesetzesvorschläge kam es zum Richtungswechsel der Regierung.“

Tatsächlich war das hochsensible Thema eines Burkaverbots auch bei den Regierungsparteien nie unumstritten. Vor allem bei DP und LSAP gibt es Befürworter. Die Grünen hielten sich bis vor zwei Jahren in der Frage eher verdeckt. Die wirkliche Kehrtwende kam, als die beiden Vorschläge von CSV und ADR bereits auf dem Instanzenweg waren. Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP) schrieb am 14. April 2016 im Kurznachrichtendienst Twitter: „Die Burka ist nicht vereinbar mit unseren Werten.“ Seiner Meinung nach müsse sie klar verboten werden. Kurz darauf ergab eine Umfrage bei TNS Ilres, dass 80 Prozent der Befragten ein Verbot befürworten. Die politischen Mühlen liefen an.

Bettel beantragte ein Gutachten beim Staatsrat. Er wollte wissen, ob ein Verbot notwendig ist oder nicht. Der Staatsrat antwortete im Dezember 2016, dass wenn ein Verbot politisch gewünscht sei, dies auf nationaler und nicht auf kommunaler Ebene geschehen müsse. Dieses Gutachten sollte der Regierung in Zukunft dazu dienen, ihr Vorhaben immer wieder zu rechtfertigen.

Dem europäischen Beispiel folgen

Für die grüne Abgeordnete Viviane Loschetter hat der Richtungswechsel der Regierung weder etwas mit den beiden Gesetzesvorschlägen zu tun noch mit den Aussagen von Schmit. „Genau in der Zeit, bevor die Regierung entschied, ein Vermummungsverbot auszuarbeiten, fiel auf dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein Urteil.“ Dieses sei laut Loschetter entscheidend gewesen, da ein Verbot laut dem Gerichtshof nur mit dem Zusammenleben innerhalb der Gesellschaft begründet werden könne. Und deshalb seien die Verbote auf Gemeindeebene nicht rechtens, da das Zusammenleben auf nationaler Ebene geregelt werden müsse.

Wobei es nicht falsch ist, dass damals ein solches Urteil fiel, kann man den Richtungswechsel der Regierung nur schwerlich damit begründen. Es handelte sich damals um die Bestätigung eines Urteils, das auf dem Gerichtshof schon im Juli 2014 gefallen war. Ein Zeitpunkt, zu dem ein nationales Verbot für die Regierung noch lange kein Thema war.
Anfang 2017 bekam Braz den Auftrag, einen Text auszuarbeiten. CSV und ADR ließen schon die Korken knallen. Doch der Justizminister sollte sie bei der Vorstellung seines Gesetzes noch einmal überraschen: Er entschied sich für das niederländische Modell. Während die Vermummung auf offener Straße weiter erlaubt bleibt, müssen die Trägerinnen ihre Burka in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln ausziehen. Die beiden Oppositionsparteien, die die Diskussion angeleiert hatten, waren entsetzt und beschlossen beide, an ihren eigenen Vorschlägen festzuhalten. „Man braucht eine Gebrauchsanweisung, um zu wissen, wo man eine Burka tragen darf und wo nicht“, kritisiert Roth. Auch Kartheiser meint: „Dieses Gesetz ist schwer umsetzbar und durchsetzbar.“

Eine Zusammenarbeit zwischen beiden Oppositionsparteien kam trotzdem nie zustande, obwohl Kartheiser sich in einer Kommissionssitzung im Januar dieses Jahres bereit erklärt hatte, auf die umstrittenen Beweggründe in seinem Vorschlag zu verzichten. Der ADR-Abgeordnete meint, dass die CSV zwar inhaltlich mit der ADR einverstanden ist, dies aber nicht öffentlich zeigen will. So kommt es, dass am kommenden Donnerstag nicht weniger als drei Gesetzestexte zur Abstimmung vorliegen werden und alle sind überzeugt, dass der eigene der beste ist.

Prinzipiensache oder Frage der Umsetzbarkeit?

„Ich würde gerne unterstreichen, persönlich und als Berichterstatterin des Gesetzes, dass wir in Luxemburg kein Problem haben“, sagt Loschetter zum Thema Burka und Nikab. Laut der luxemburgischen Islamverband Shoura tragen hierzulande etwa 15 Frauen eine Vollverschleierung. „Aber wenn wir morgen eine Burka-Invasion haben sollten, hätten wir in diesem Land ein differenziertes Gesetz, welches das Zusammenleben regelt“, sagt Loschetter. Und darauf sei sie stolz.

Während CSV und ADR in ihren Texten eine Kriminalisierung der Menschen vorschlagen, die anderen das Tragen einer Vermummung aufzwingen, haben die Regierungsparteien darauf verzichtet: „In Frankreich gibt es die Möglichkeit einer Strafe und in keinem einzigen Fall kam es zu einem Urteil“, erklärt Loschetter diese Entscheidung. Man wolle hier eher auf Sensibilisierung und Information setzen.

Für CSV und ADR ist die Diskussion aber mit der Abstimmung nicht abgeschlossen. „Das ist für uns eine Prinzipiensache“, sagt Kartheiser. Die ADR wolle sich weiter für ein Verbot einsetzen, da es ihrer Meinung nach eine Frage der Sicherheit und der Gleichberechtigung der Frau sei. Auch für Gilles Roth ist die Sache nicht gegessen. Er ist sich durchaus bewusst, dass sein Vorschlag nicht mehrheitsfähig ist. Dennoch könnte er sich vorstellen, dass das Gesetz in Zukunft überarbeitet werden könnte: „Das ist eine Frage der Umsetzbarkeit.“ Der Text der CSV sei einfach viel praktischer als der der Regierung.

 

René Charles
22. April 2018 - 12.45

An der Belgique besteet ee Veräin deen sech als “gebremsten Muslimen” gesäit an géngt Kappduch näischt huet. Do därfen och nët-Muslimen eran. Mol antippen: parti politique Islam, Belgique.

Guy Kemmer
21. April 2018 - 20.52

Richteg ech och net

Paula
21. April 2018 - 20.42

Ech wensche mer e Vollverschleierungsverbuet europaweit an net nemmen ob “bestemmten” Platzen. Et därf én d’Kand och roueg beim Numm nennen: et handelt sech hei em eng Entmenschleschechung vun der Fra, em eng Expressioun vum fundamentalisteschen Islam an dén well ech hei net hun!

Steve
21. April 2018 - 15.24

@Irene, wann een soss naischt ze din huet. Wosst och net dass en Hochzeitschleier esou Blickdicht wär. Vill spass bei ärem neien Hobby.

Irene
21. April 2018 - 10.50

Ech wäert op jiddwer Fall, all Braut di verschleiert Samschdes mëttes bei der Kierch optaucht, fotograféieren an eng Plainte maachen. Kucke mer mol wat se soen.