Russland ficht Straßburger Beslan-Urteil an

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Russland hat gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Geiseldrama in der Schule von Beslan im Jahr 2004 Berufung eingelegt. Die Entscheidung des Straßburger Gerichts sei nicht überzeugend, teilte das Justizministerium in Moskau am Donnerstag mit. Das Versagen der Behörden bei dem islamistischen Terrorangriff sei nicht ausreichend bewiesen. Es gebe zahlreiche Widersprüche im Vorgehen des Gerichts. Deshalb habe man sich nun an die Große Kammer gewandt, um das Urteil zu überprüfen.

Im April hatte der EGMR Russland schweres Versagen im Krisenmanagement bei der Geiselnahme vorgeworfen. Bei der Erstürmung der besetzten Schule sei es zu einem unverhältnismäßigen Einsatz von Waffen wie Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern gekommen. Die russischen Einsatzkräfte hatten nach drei Tagen erfolgloser Verhandlungen die Geiselnahme gewaltsam beendet.

Insgesamt waren mehr als 330 Menschen gestorben, unter ihnen rund 180 Kinder. Die Richter hatten Moskau dazu verurteilt, 409 Opfern und deren Angehörigen insgesamt knapp drei Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen.