Das müssen Sie über die Gemeindewahlen wissen

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3.575 Kandidaten stellen sich zur Wahl. Ein Hintergrundbericht über die Gemeindewahlen in Luxemburg.

Die Wahlen: Gemeindewahlen finden alle sechs Jahre statt, und zwar stets am 2. Sonntag im Oktober. Wie Wahlbüros sind von Sonntag von 8 Uhr bis 14 Uhr geöffnet.

Die Kandidaten: 3.575 Kandidaten stehen insgesamt zur Wahl, davon sind lediglich 36 Prozent Frauen. Um Kandidat zu sein, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten in der jeweiligen Gemeinde wohnen.

Die Gemeinden: 105 Gemeinden gibt es im Land. Es wird zwischen Majorz- und Proporzgemeinden unterschieden. Majorzgemeinden haben unter 3.000 Einwohner. Dort gibt es im Gegensatz zu den Proporzgemeinden keine Parteilisten, die Kandidaten werden direkt gewählt. Bissen, Clerf und Ulflingen wählen erstmals im Proporzsystem, sodass es nun insgesamt 46 Proporzgemeinden gibt.

Gewählt wird am Sonntag zwar in 105 Kommunen, aber lediglich 102 neue Gemeinderäte werden dabei bestimmt. Denn es gibt sechs Gemeinden, die sich zu drei Fusionsgemeinden zusammenschließen (Tüntingen und Böwingen, Hobscheid und Simmern sowie Rosport und Mompach).

Die Stimmen: Es dürfen nur so viele Stimmen vergeben werden, wie Gemeinderatsplätze da sind. Bei mehr ist der Wahlzettel ungültig. Weniger dagegen geht. In Majorzgemeinden kann man nur ein Kreuz hinter den Gemeinden machen. Sind nicht mehr Kandidaten als Gemeinderatsplätze da, wird nicht gewählt. Das ist diesmal in Bech, Feulen und Winseler der Fall. In der Fusionsgemeinde Ermsdorf-Medernach stehen die fünf Gewählten aus Ermsdorf ebenfalls fest, trotzdem müssen die Ermsdorfer wegen der Fusion wählen gehen, um die sechs Gemeinderäte aus Medernach zu bestimmen.

Die Wähler: Rund 285.000 Menschen wählen. Luxemburger ab 18 Jahre müssen wählen gehen, ab 75 Jahre gilt allerdings keine Wahlpflicht mehr. Wer nicht wählen geht, kann mit einer Geldstrafe belegt werden. Neben den Luxemburgern können auch Ausländer an den den Gemeinderatswahlen teilnehmen, sofern sie seit mindestens fünf Jahren im Land leben und sich in die Wählerliste eingetragen haben. Nicht wählen dürfen Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, die von einem Richter aufgrund einer Freiheitsstrafe das Wahlrecht aberkannt bekamen oder aber Menschen, die unter „Tutelle“, also Vormundschaft, stehen.

Die Räte: Gewählt wird der Gemeinderat, dessen Mitglieder die Gemeinderäte sind. Die Zahl der Räte hängt davon ab, wie viele Einwohner die Gemeinde hat. Je nach Einwohnerzahl sind es 7, 9, 11, 13, 15, 17 oder 19, wobei die Stadt Luxemburg stets 27 Räte hat. Die Zahl ist immer ungerade, damit es zu einer Mehrheit bei Abstimmungen kommen kann. Der Gemeinderat stellt den Bürgermeister und die Schöffen, wobei sich die gewählten Gemeinderäte über die Verteilung der Posten einig werden müssen. Spätestens zum 1. Januar 2018 muss der neue Gemeinderat vereidgt sein.