Forschung und Innovation fördern

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Luxemburg gibt sich neue Steuerinstrumente für geistiges Eigentum in den Bereichen Forschung und Innovation. Hintergrund sind u.a. die Erkenntnisse aus der LuxLeaks-Affäre, die es großen Betrieben, oft in Form von sogenannten Briefkastenfirmen, erlaubte, ihre Einnahmen durch geistiges Eigentum steuerlich äußerst günstig über Luxemburg abzuwickeln. Damit ist jetzt Schluss.

Bislang konnten Einnahmen durch Patente, Marken, Urheberrechte oder Lizenzen mittels der sogenannten IP-Box („Intellectual Propriety“, Patentbox), einem speziellen Steuerregime, steuergünstig abgewickelt werden. Das Modell erlaubte es großen Betrieben, solche Einnahmen dort abzuwickeln, wo es ihnen am günstigsten erschien. Was hierzulande zu Exzessen führte, wie nicht zuletzt die LuxLeaks-Affäre zeigte. Franz Fayot (LSAP) erinnerte z.B. an die südafrikanische Biermarke Skol, die ihre Gewinne in Luxemburg versteuerte. Es sei völlig unverständlich, einerseits 1% des Bruttoinlandsprodukts in die Entwicklungshilfe fließen zu lassen und andererseits die Gewinne von Firmen in solchen Ländern nach Luxemburg abzuziehen. 2016 wurde die frühere Lizenzbox in Luxemburg abgeschafft, mit einer Auslauffrist bis 2021. Somit bestand bislang eine Rechtslücke.

Eine neue IP-Box mit eingeschränkten Möglichkeiten wird die bisherige ersetzen, wie Berichterstatterin Joëlle Elvinger (DP) erläuterte. Um künftig von Steuererleichterungen in einem Land profitieren zu können, muss ein Betrieb dort auch selbst forschen. Sollte ein Betrieb einen großen Teil seiner Forschung im Ausland betreiben, aber in Luxemburg seine Hauptaktivität ausüben und die Forschung von hier aus finanzieren, dann kann er dennoch unter bestimmten Umständen Steuervorteile erhalten.

Dritte Kategorie

Die neue IP-Box beschränkt sich auf Patente und Computerprogramme. Markennamen, mit denen am meisten getrickst wurde, können nicht mehr unter die Lizenzbox fallen. Mit dem neuen Gesetz will man auch bewirken, dass in Luxemburg mehr in Innovation und Forschung investiert wird. Die Investitionen in diesem Bereich sind seit Jahren rückläufig. Lagen sie 2008, als die IP-Box eingeführt wurde, bei 1,20% des Bruttoinlandsprodukts, so waren es nur mehr 0,60% im Jahr 2014, wie David Wagner („déi Lénk“) anführte. Er glaubt nicht, dass das neue Gesetz viel ändern wird, da es auch künftig reiche, seine Hauptaktivität hier auszuüben, auch wenn die Forschung weiter im Ausland betrieben wird. Roy Reding (ADR) begrüßte das neue Gesetz, weil es die Forschung in Luxemburg stärke, den Missbrauch im Markenbereich beende und die Rechtslücke schließe.

Laurent Mosar (CSV) unterstrich die Bedeutung des intellektuellen Eigentums für die Diversifizierung der Wirtschaft, die Förderung von Innovation und Forschung und ganz besonders für den Bereich des Space Mining. Er bedauerte allerdings, dass die Regierung es verpasst habe, eine neue dritte Kategorie an intellektuellem Eigentum einzuführen. Es geht hierbei um ein Spezialregime für kleine und mittlere Betriebe. Die europäische Gesetzgebung hätte dies erlaubt. Nicht jeder Betrieb könne gleich ein Patent anmelden und dennoch innovative Mittel entwickeln, um seine Produktion zu steigern. Weiter bedauerte Mosar, dass der Besonderheit der Betriebe aus den USA in Sachen Forschung hier in Luxemburg nicht Rechnung getragen werde. Eine Feststellung, der Finanzminister Pierre Gramegna (DP) widersprach.


Rahmengesetz für Landesplanung

Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag einem neuen Rahmengesetz zur Landesplanung zu. Bei diesem geht es darum, die Prozedur zur Umsetzung der sektoriellen Leitpläne für Transport, Wohnraum, Grünzonen und Aktivitäten in die Wege zu leiten. Mit einem Gesetz im Jahr 2013 war bereits ein erster Anlauf genommen worden. Sämtliche Gemeinden im Land hatten ein Gutachten zu diesen Plänen erstellt. 2014 jedoch kamen Beanstandungen vom Staatsrat und vor allen Dingen ein Urteil vom Verwaltungsgericht, die Probleme aufzeigten, die niemand in der Form vorausgesehen hatte.

Nachhaltigkeitsminister François Bausch sah sich gezwungen, die ganze Prozedur zu stoppen. Mit dem neuen Gesetz soll sie wiederaufgenommen werden können. Die Leitpläne wurden überarbeitet. Alle Anregungen der Gemeinden und der öffentlichen Anhörungen flossen in die neuen Pläne ein. Am 27. April sollen sie im Ministerrat gutgeheißen werden. Am 18. April bereits soll im Parlament unter anderem über die Pläne diskutiert werden.