Chamber: Luxemburg passt sich an europäische Datenschutzverordnung an

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Die Anpassung nationalen Rechtes an die europäische Direktive zum Datenschutz, die seit dem 25. Mai gilt, stand im Mittelpunkt de letzten Sitzung des Parlamentes vor der Sommerpause.

Ehe Berichterstatter Eugène Berger (DP) auf die Details besagter Gesetze einging, stellte er zwei kurze Änderungen betreffend den SRE („Service de renseignement de l’Etat“) vor.
So wird der Geheimdienst aufgrund mehr anfallender Verwaltungsarbeit und zusätzlicher Arbeit im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mit einem zweiten beigeordneten Direktor verstärkt werden.

Auch wurde der Zugang zum Personenerfassungssystem SIS2, das im Schengen-Raum genutzt wird, dem Geheimdienst gesetzlich erlaubt. Die Änderungen fanden mit Ausnahme der Parlamentarier von „déi Lénk“, für die Geheimdienste ein „Fremdkörper in einer Demokratie“ sind, von allen Abgeordneten Zustimmung.

Grundplan der Individualität

Insgesamt drei Gesetzestexte, die gestern angenommen wurden und die ebenfalls von Berger präsentiert wurden, betrafen den Datenschutz und stellen eine Anpassung nationaler Texte an die europäische Datenschutzverordnung dar, die seit zwei Monaten in Kraft ist und die unter Luxemburger EU-Präsidentschaft ausgearbeitet wurde.
Persönliche Daten seien das Sensibelste und Wertvollste, das ein Mensch hat; sie würden den Grundplan der Individualität ausmachen. Es gelte, das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen vor die kommerziellen Interessen von Unternehmen zu stellen.

Wert wird in dem Text auf informatische Selbstbestimmung gelegt, dies in einer Zeit, während der die digitalen Möglichkeiten unbegrenzt scheinen. Fundamentale Rechte zum Schutz der Person sollen gewahrt, es soll verhindert werden, dass der Mensch als Ware behandelt wird. Die wichtigsten Rechte für die Bürger werden die informelle Selbstbestimmung sein, die eine Zustimmung der Betroffenen zum Erfasstwerden in einer Datenbank voraussetzt. Weiter sollen die Betroffenen darüber aufgeklärt werden, welche Informationen über sie gesammelt werden, das Recht haben, dies ändern zu lassen oder sogar löschen zu lassen („droit à l’oubli“).

Außerdem besteht künftig eine Mitteilungspflicht der Betreiber im Falle von entdecktem Missbrauch oder größerer Pannen. Auch brauchen Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren die Zustimmung ihrer Eltern, wollen sie in einem Medium mit digitaler Erfassung (etwa Facebook) mitmachen wollen. Der Text hat den Vorteil, dass die Regeln nun europaweit gelten und so ein Mehr an Transparenz bringen.

Die nationale Datenschutzkommission (CNPD), die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde, kann künftig administrative Strafen für Betriebe aussprechen, die sich nicht an das Regelwerk halten. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen.

Weiter wird festgelegt, dass ein DPO („Délégué à la protection des données“) in den Betrieben ab einer gewissen Größe für die Überwachung des Umgangs mit Daten genannt werden muss. Eine weitere Kontrollinstanz für die Überwachung von juristischen Daten wurde ebenfalls gestern gegründet. Schließlich wurde die neue transversale Straße in Clerf vom Parlament genehmigt.