Neue Tarifabrechnung für Tageseltern: Mehr Flexibilität

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Eltern, die ihre Kinder in die Obhut von Tageseltern geben, zahlen bisher eine Monatspauschale. Mit dem neuen Gesetz wird sich das ändern. Dieses sieht vor, den Tageseltern einen Stundenlohn auszubezahlen. Die abgerechneten Einheiten belaufen sich aber nicht auf volle, sondern auf halbe Stunden.

Die Abgeordnete Françoise Hetto sieht die Abrechnung in Abschnitten von 30 Minuten kritisch und verweist darauf, dass die Tageseltern so an Flexibilität einbüßen. Auf diese Weise könnten sie den Bedürfnissen der Eltern nicht mehr gerecht werden. Eltern, die ihr Kind zum Beispiel für 45 Minuten vorbeibringen, müssten nach dem neuen System entweder eine volle Stunde bezahlen oder der elterliche Assistent müsste 15 Minuten ablassen.

Zuschläge für „untypische Betreuungszeiten“

Erziehungsminister Claude Meisch verteidigt das neue Modell: Die Tageseltern – auch Anbieter des „chèque-service accueil“ – könnten so von Zuschlägen für „untypische Betreuungszeiten“ (Abend, Nacht, Wochenende und Feiertage) profitieren. Außerdem seien sie flexibler, da sie den Zeitplan modifizieren könnten.

Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, ist eine Übergangszeit vorgesehen. Es kann also weiter nach Monatstarif abgerechnet werden. Wer aber vom Zuschlag für „untypische Betreuungszeiten“ profitieren möchte, muss diese ausmachen und im Stundenlohn abrechnen.

Warum wird in halben Stunden abgerechnet?

Meisch erklärt ebenfalls, dass die Abrechnung in halben Stunden auf das informatische Programm des „chèque-service“ zurückzuführen ist. Hier werden die Betreuungsstunden per 30 Minuten berechnet. Den Tageseltern sei es freigestellt, diese auf- oder abzurunden.

Der Minister informiert außerdem, dass er eng mit der „Agence Dageselteren“ zusammenarbeitet. Diese bietet ab 2018 auch Ausbildungen an.