(Zu) schnell unmündig?

(Zu) schnell unmündig?
(Tageblatt-Archiv)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Vormundschaft: ein heikles und schwieriges Thema. In Luxemburg mehren sich die Fälle und sorgen für Aufregung.

Wenn eine Person nicht mehr fähig ist, ihr eigenes Leben zu bewältigen, beispielsweise durch eine Krankheit wie Demenz oder durch mentale Probleme, kann sie unter Vormundschaft gestellt werden. Das Thema sorgt regelmäßig für reichlich Aufregung. Im Oktober 2015 geriet sogar ein Richter am „Tribunal de la jeunesse et des tutelles de Luxembourg“ ins Visier. Ihm wurde vorgeworfen, Entscheidungen in eigenem Interesse sowie im Interesse diverser Anwälte getroffen zu haben. Er wurde suspendiert.

Der Vorfall sorgte dafür, dass Vormundschaften zum heiß diskutierten Thema wurden. Möglicherweise kommt die Diskussion etwas zu spät, da die Vormundschaft im Allgemeinen ein (sehr) heikles Thema ist. Das musste das Tageblatt bei seinen Nachfragen zum Thema jedenfalls feststellen.

Einfache Prozedur

„Viele Betroffene tun sich schwer, überhaupt damit zurechtzukommen, dass sie unter Vormundschaft gestellt werden“, erklärt Mike Schaltz von der SAT Asbl („Service d’accompagnement tutélaire“). Der SAT ist zuständig, wenn die Familienmitglieder die Vormundschaft nicht übernehmen wollen oder können. In solchen Fällen wird diese Aufgabe Drittpersonen wie Anwälten oder Organisationen wie SAT zugesprochen.

In Luxemburg ist gesetzlich nicht festgehalten, wie ernst der mentale oder psychische Zustand einer Person sein muss, damit sie für unmündig erklärt werden kann. Die Beantragung einer Vormundschaft ist laut Anwalt Marc Lentz eine sehr einfache Prozedur, bei der häufig nicht mal ein Anwalt hinzugezogen werden muss. Sobald der Verdacht besteht, dass eine Person mit ihrem Leben nicht alleine zurechtkommt, kann eine beliebige Person dies beim Gericht melden.

400 neue Anträge pro Jahr

Diese Person steht natürlich dem Betroffenen häufig nahe – muss sie aber nicht. Laut Me Lentz kann auch ein Pflegeheim, ein Pflegedienst, eine psychiatrische Anstalt, der Hausarzt oder sogar der Nachbar dem Bezirksgericht oder dem zuständigen Richter die betroffene Person melden. In Luxemburg gehen pro Jahr fast 400 neue Anträge beim Bezirksgericht ein. Oft handelt es sich um ältere Menschen, die an Demenz oder Alzheimer erkranken. „Allerdings sind auch sehr häufig Personen betroffen, die eigentlich noch sehr autonom sind“, erklärt Schaltz.

„Es kam schon vor, dass ich ein Dossier auf meinem Tisch liegen hatte und mich gefragt habe, warum diese Person eigentlich unter Vormundschaft gestellt worden ist“, erklärt er weiter. Hier in Luxemburg sei es, Schaltz zufolge, an der Zeit, eine Reform des Vormundschaftsgesetzes vorzunehmen. „Wir hinken in diesem Bereich unseren Nachbarländern hinterher“, erklärt er.

Bezirksgericht Luxemburg: aktuell 3.388 Fälle

„Ich finde, die Vormundschaften müssten alle zwei Jahre vom Gericht überprüft werden, um den betroffenen Menschen, soweit sie noch autonom genug sind, eine Perspektive geben zu können“, so Schaltz. Zurzeit bestehe eine regelrechte Inflation an Vormundschaften, erklärt er. „Hierzulande wird zu schnell eine Tutelle oder Curatelle ausgesprochen“, so seine Kritik.

Aktuell werden 3.388 Fälle beim Bezirksgericht in Luxemburg behandelt. Diese betreffen nicht nur die absolute Vormundschaft, sondern auch andere Formen, bei der Betroffene nur betreut werden. In diesem Fall spricht man auch von „sauvegarde de justice“ oder von „curatelle“.

Definitionen, Erklärungen, Gespräch mit einer Richerin, Fallbeispiele: das zweiseitige Dossier zum Thema finden sie in der Tageblatt-Ausgabe vom 2. Februar (Print und Epaper).