Mehr Kontrollen und Schutz auf dem Bau

Mehr Kontrollen und Schutz auf dem Bau
(dpa/Symbolbild)

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Auftraggeber im Baugewerbe müssen in Luxemburg in Zukunft mit Konsequenzen rechnen, falls windige Subunternehmer Arbeitnehmer um ihren Lohn prellen.

Dies hat das Europaparlament am Mittwoch in Straßburg beschlossen. Wie genau die Behörden die Einhaltung der Regeln kontrollieren, bleibt weitgehend im Ermessen der EU-Staaten. Die EU bessert damit an einem europäischen Gesetz zum Schutz entsandter Arbeitnehmer aus dem Jahr 1996 nach. Die EU-Staaten müssen noch zustimmen, es gibt aber bereits eine informelle Einigung mit dem Parlament.

Unter anderem soll verhindert werden, dass Auftraggeber im Baugewerbe mit Hilfe windiger Subunternehmer zum Beispiel Löhne prellen oder Sicherheitsstandards unterlaufen. Auch in Luxemburg werden mit Hilfe Subunternehmen regelrecht Angestellte ausgebeutet. Statt nach dem hiesigen Kollektivvertrag entlohnt zu werden, bekommen die ausländischen Arbeitskräfte den in ihrem Land gültigen Lohn bezahlt.

Mehr Kontrollen

Ziel ist es, klar zwischen einer „echten Entsendung“ von Arbeitern und einer Umgehung der geltenden Bestimmungen zu unterscheiden – etwa durch Briefkasten-Firmen, die in Ländern mit einem schwachen Arbeits- und Sozialschutz gegründet werden. Auch wurde die Definition von Scheinselbstständigkeit klarer gefasst. Grund für die neuen Vorschriften waren Klagen über Missbrauch und Niedriglöhne etwa in der Baubranche. Betroffen sind rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer, die in der EU zeitweilig in andere Mitgliedstaaten geschickt werden.

Kontrollen der Luxemburger Gewerbeaufsicht in der Vergangenheit zeigen, dass unter anderem die Zahlungen der tariflichen Mindestlöhne nicht eingehalten wurden, dass Überstunden unbezahlt blieben, dass Arbeitszeiten nicht eingehalten wurden oder Sicherheitstandarts nicht eingehalten wurden. Dies geschah auch bei staatlichen Bauprojekten.

Um sicherzustellen, dass die Richtlinie aus dem Jahre 1996 korrekt angewendet wird, wurde der neuen Vereinbarung auch eine Liste nationaler Kontrollmaßnahmen beigefügt, die von den EU-Staaten weiter verschärft werden kann.