Was ändert sich ab dem 1. Januar 2011?

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2011?
(dpa)

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Ab 2011 stehen in Luxemburg Mehrbelastungen in Sachen Steuern und Krankenversicherungsbeiträge an. Einige Gemeinden erhöhen ebenfalls ihre Taxen. Renten und Mindestlöhne steigen leicht.

Mindestlohn

Ab 1. Januar 2011 steigt der Mindestlohn um 1,9 Prozent auf 1.757 Euro brutto monatlich. Etwa 48.000 Beschäftigten in Luxemburg sind davon betroffen.

Renten

Die Rentenanpassung fällt geringer als die Mindestlohn-Erhöhung aus. Zum 1. Januar 2011 werden die Pensionsbezüge nur um die Hälfte der 1,9 prozentigen Indexierung, 0,95 %, steigen. Den Rest gibt es erst ab 2012.

Neu: Krisensteuer

Die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise muss die gesamte Bevölkerung schultern. Mit 0,8 Prozent Krisensteuer werden alle Einkommen ab Neujahr besteuert. Ein Beitrag in Höhe des Mindestlohns ist von der Krisensteuer ausgenommen.

Ob die Krisen-Steuer auch für 2012 erhalten bleibt, ist derzeit noch unklar. Ende 2011 wird die Tripartite über die Fortsetzung dieser Steuermaßnahme diskutieren.

Solidaritätssteuer

Für Privathaushalte gibt es eine Anhebung der Solidaritätssteuer von bisher 2,5 Prozent auf 4 Prozent angehoben. Ab Jahreseinkommen von 150.000 Euro (Steuerklasse 1) und 300.000 Euro (Steuerklasse 2) steigt sie auf 6 Prozent.

Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz wird um 1 Prozent erhöht und beträgt demnach ab dem 1. Januar 2011 39 Prozent. Er wird fällig ab einem Jahreseinkommen von 41.793 Euro (Steuerklasse 1) und bei jährlichen Einkünften ab 83.596 Euro (Steuerklasse 2).

Krankenversicherung

Beschlossene Sache ist, dass die Beiträge für die Krankenversicherung um 0,2 Prozent steigen werden. Staat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen diesen Prozentsatz zu gleichen Teilen beisteuern.

Mehr Eigenbeteiligung

Medizinische Pflege: Generelle
Beteiligung von 12 Prozent.
20 Prozent für Visiten
vom Typ V1.
Zahnbehandlung: Kosten
unter 60 Euro/Jahr werden
integral übernommen. Andere
Leistungen (außer Prothesen):
88 Prozent des Tarifes.
Kinesiotherapie: Eigenbeteiligung
von 30 Prozent
Krankenpflegeleistungen:
Eigenbeteiligung von 12 Prozent
außer für Pflegebedürftige
Orthophonie: Eigenbeteiligung
von 12 Prozent und von
20 Prozent für Akte
Psychomotorik: Eigenbeteiligung
von 12 Prozent und
von 20 Prozent für Akte
Krankenhäuser: 2,50 Euro
Pauschale für die Poliklinik
Orthopädie: Eigenbeteiligung
von 40 Prozent
Sehhilfen: CNS zahlt 30 Euro
pro Gestell (bis dato 40 Euro)

Gemeindetaxen

Zusätzliche Belastungen wird es für die Haushalte auch durch Gebührenerhöhungen in den Kommunen geben. Insebesondere steigen werden Wasser- und Abwassertaxen.